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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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Mitglied des Bundesfachverbandes UMF mit Stimmrecht können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die in der Betreuung von UMF haupt- oder ehrenamtlich tätig sind. Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flücht­linge und Folteropfer e.V.(BAFF) Paulsenstraße 55-56 12163 Berlin Tel.: 030- 323 29 33 Fax: 030- 324 85 75 Email: info@baff-zentren.org http://www.baff-zentren.org; www.baff-forum.org Ansprechpartnerinnen: Elise Bittenbinder(Koordinatorin), Katarina Rafailovic(Projektlei­terin) Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer ist der Dachverband für die psychosozialen Zentren, die mit Flüchtlingen und Folteropfern arbeiten: Psychotherapie sozialarbeiterische und pädagogische Verfahren; Krisenintervention medizinische und körpertherapeutische Verfahren; medizinische und psychologische Diagnostik; lebenspraktische Unterstützung; Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstorganisation der Betroffenen. Ziele der BAFF sind: Förderung der Vernetzung und Kooperation der nationalen und internationalen Zentren. Förderung des fachlichen Austauschs von Erfahrung, Wissen und Informationen unter den Zentren auf nationaler und internationaler Ebene. Anregung von wissenschaftlicher Forschung zu Fragen der Folgen von organisier­ter Gewalt auf den Menschen und der Entwicklung von Methoden zu ihrer ganz­heitlichen Behandlung. Öffentlichkeitsarbeit und Agency für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und deren Lebensbedingungen im Exil Entwicklung von ethischen und professionellen Standards für eine angemessene Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen und Opfern organisierter Gewalt. Lobbyarbeit: Vertretung des gemeinsamen Anliegen der Zentren gegenüber der Öffentlichkeit und Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung auf regionaler Ebene, bundesweit und international. Zusammenarbeit mit allen öffentlichen Interessensvertretern und Verantwor­tungsträgern im Sinne einer Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen und Opfern organisierter Gewalt. 34