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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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Kinderrechtskonvention beziehen. Übergeordnetes Ziel ist es, auf die Erfüllung der völ­kerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zu drängen, die sich aus diesem Übereinkommen ergeben. Die AG Kinderrechte pflegt eine enge Kooperation mit der National Coalition für die Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Aktuelle Themen Die Situation von Flüchtlingskindern: Seit der Ratifizierung der VN­Kinderrechtskonvention(KRK) am 5. April 1992 in Deutschland gelten die Bestimmun­gen dieses Übereinkommens bei uns nur mit Einschränkungen. Tatsächlich sind die Schutzbedürftigkeit und das Kindeswohl von Flüchtlingskindern im Rahmen des in Deutschland geltenden Rechts und der gängigen Praxis nicht hinreichend berücksichtigt. Diese Abkehr von dem Gedanken des Kindeswohls und das Unterlaufen der in der KRK verbrieften Rechte wurden möglich, weil die damalige Bundesregierung bei der Ratifizie­rung eine Erklärung abgab, die wie ein Vorbehalt wirkt. Dies hat fatale Folgen insbeson­dere für Flüchtlingskinder, die ohne Eltern nach Deutschland kommen, und für Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland gehandelt und hier zur Prostitution oder Arbeit gezwungen werden. Seit 2003 leistet die AG Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit mit folgenden Forderun­gen: Die Vorbehaltserklärung zur VN-Kinderrechtskonvention muss zurückgenommen werden! Die Situation von Kinderflüchtlingen, auf die das Zuwanderungsgesetz nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Angemessenheit eingeht, muss durch eine eigene gesetzliche Regelung verbessert werden. Dazu zählen u.a., dass unbegleitete Kinder unter 18 Jahren nicht in Abschiebehaft kommen, dass ihnen Vormünder zur Seite gestellt werden und sie in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden. Die AG beschäftigt sich darüber hinaus mit dem Thema Individualbeschwerdeverfah­ren für die KRK und betreibt intensiv Lobbyarbeit hierfür. Seit Januar 2008 gibt es eine internationale Kampagne für ein Fakultativprotokoll zur Schaffung eines solchen Be­schwerdeverfahrens, mit dem die AG vernetzt ist. Die KRK ist der einzige internationale Menschenrechtsvertrag mit einem verbindlichen Berichtsverfahren, zu dem es kein er­gänzendes Beschwerdeverfahren gibt bzw. keines geplant ist. Dies schwächt die wirk­same Umsetzung der KRK. Die AG fordert deshalb von der Bundesregierung: die Einführung eines Individualbeschwerderechts für die KRK zu prüfen und dem Bundestag zum Beschluss vorzulegen; sich beim UN-Menschenrechtsrat für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe stark zu machen, die den Text für ein Fakultativprotokoll erarbeitet. Die AG hat Flyer zu den o.g. Schwerpunktthemen erarbeitet. Darin werden Hinter­gründe erläutert und Forderungen an die Politik formuliert. Beide Dokumente sind als Download abrufbar unter: www.forum-menschenrechte.de. 85