INTERNATIONALE POLITIKANALYSE Völkerstrafrecht als Verhandlungsmasse? Deals mit Diktatoren sind nur in engen Grenzen akzeptabel Till Zimmermann März 2015 n Völkerstrafrecht hat einen präventiven Charakter. Es soll potenzielle Völkerrechtsverbrecher_innen abschrecken, ein positives Rechtsverständnis aufzeigen und Versöhnung ermöglichen. Diese Funktionen sind gegenüber selektiver Rechtsdurchsetzung sehr empfindlich. All dies wird aber oftmals in der Debatte zu aktuellen Fällen vernachlässigt. Politischen Entscheidungsträger_innen muss diese rechtspolitische Tragweite bei Entscheidungen über Straffreiheit bewusst sein. n Dauerhafte Straffreiheit für die Haupttäter_innen schwerster völkerrechtlicher Verbrechen ist unmoralisch, rechtswidrig und gefährdet die Sicherheit in der Welt. Ihre Bestrafung muss als Normalfall gelten. Zusagen permanenter Straflosigkeit sind nichtig; infolgedessen erschwerte Friedensverhandlungsbedingungen sind hinzunehmen. n Eine temporäre Aussetzung der Strafverfolgung ist möglich. Der UN-Sicherheitsrat kann Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof zur Stützung von Verhandlungslösungen vorübergehend blockieren. Missbräuchliche Weisungen binden das Gericht allerdings nicht. n Uneinheitliche Strafverfolgung ist unfair, aber besser als gar keine. Zur Vermeidung von Selektivität empfiehlt sich folgende Überweisungsregel: Der UN-Sicherheitsrat soll einen Fall mit Wirkung für alle Konfliktparteien an den Internationalen Strafgerichtshof überweisen, wenn in einem rechtsfreien Raum der dringende Verdacht besteht, dass schwerste völkerrechtliche Verbrechen begangen wurden; dies gilt auch, wenn sich ein Friedensprozess anbahnt.
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Völkerstrafrecht als Verhandlungsmasse? : Deals mit Dikatoren sind nur in engen Grenzen akzeptabel
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