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Völkerstrafrecht als Verhandlungsmasse? : Deals mit Dikatoren sind nur in engen Grenzen akzeptabel
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INTERNATIONALE POLITIKANALYSE Völkerstrafrecht als Verhandlungsmasse? Deals mit Diktatoren sind nur in engen Grenzen akzeptabel Till Zimmermann März 2015 n Völkerstrafrecht hat einen präventiven Charakter. Es soll potenzielle Völkerrechtsver­brecher_innen abschrecken, ein positives Rechtsverständnis aufzeigen und Versöh­nung ermöglichen. Diese Funktionen sind gegenüber selektiver Rechtsdurchsetzung sehr empfindlich. All dies wird aber oftmals in der Debatte zu aktuellen Fällen ver­nachlässigt. Politischen Entscheidungsträger_innen muss diese rechtspolitische Trag­weite bei Entscheidungen über Straffreiheit bewusst sein. n Dauerhafte Straffreiheit für die Haupttäter_innen schwerster völkerrechtlicher Ver­brechen ist unmoralisch, rechtswidrig und gefährdet die Sicherheit in der Welt. Ihre Bestrafung muss als Normalfall gelten. Zusagen permanenter Straflosigkeit sind nichtig; infolgedessen erschwerte Friedensverhandlungsbedingungen sind hinzu­nehmen. n Eine temporäre Aussetzung der Strafverfolgung ist möglich. Der UN-Sicherheitsrat kann Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof zur Stützung von Verhand­lungslösungen vorübergehend blockieren. Missbräuchliche Weisungen binden das Gericht allerdings nicht. n Uneinheitliche Strafverfolgung ist unfair, aber besser als gar keine. Zur Vermeidung von Selektivität empfiehlt sich folgende Überweisungsregel: Der UN-Sicherheitsrat soll einen Fall mit Wirkung für alle Konfliktparteien an den Internationalen Strafge­richtshof überweisen, wenn in einem rechtsfreien Raum der dringende Verdacht be­steht, dass schwerste völkerrechtliche Verbrechen begangen wurden; dies gilt auch, wenn sich ein Friedensprozess anbahnt.