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Die EU-Lieferketten-Richtlinie : weltweiter Schutz für Mensch und Umwelt
Entstehung
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PERSPEKTIVE ARBEIT UND SOZIALE GERECHTIGKEIT DIE EU­LIEFERKETTEN­RICHTLINIE Weltweiter Schutz für Mensch und Umwelt Robert Grabosch April 2024 Die CSDDD läutet einen Para­digmenwechsel ein. Große Un­ternehmen auf dem europäi­schen Markt müssen sich um die Vermeidung von Schäden für Mensch und Umwelt ent­lang ihrer globalen Aktivitäts­ketten bemühen, auch wenn es ihnen nicht rentabel erscheint. Unternehmen müssen ernst­hafte Konsultationen mit Ge­werkschaften und anderen Interessengruppen pflegen. Barrieren im zivilrechtlichen Rechtsschutz werden reduziert. Ab 2027 werden nationale Aufsichtsbehörden die Einhal­tung der Pflichten überwachen. In Deutschland ist bereits jetzt das BAFA tätig. Bußgelder kön­nen künftig 5 % des Jahresum­satzes betragen und werden öffentlich bekannt gemacht.