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Legal Tech Portale zur Durchsetzung von Verbraucherrechten
Entstehung
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Caroline Meller-Hannich DIREKT 01/ 2020 LEGAL TECH PORTALE ZUR DURCHSETZUNG VON VERBRAUCHERRECHTEN AUF EINEN BLICK Legal Tech Portale können Verbraucherforde‑ rungen bündeln und damit zu ihrer effektiven Durchsetzung beitragen. Ohne derartige Instru‑ mente bleibt die Verletzung von Verbraucher‑ rechten häufig folgenlos. Um Rechtssicherheit für die innovativen Geschäftsmodelle herzustel‑ len und die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, bedarf es jedoch einiger Reformen im Markt der Rechtsdienstleistungen. 1. DEFIZITE DER RECHTSDURCHSETZUNG Bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten gibt es eine Reihe von Hindernissen, die dazu führen, dass der Gang zu Gericht nicht stattfindet. Der entstandene Schaden, et‑ wa aus der mangelhaften Lieferung eines Produktes, mag nicht allzu groß sein, die Rechtslage ungewiss und der Prozess mit Aufwand und Kosten verbunden, die man nicht gern auf sich nimmt. Selbst im Falle hoher oder gar existentiell bedrohlicher Schäden sind die Erfolgsaussich‑ ten eines Prozesses unsicher und die Mühen des Gerichts‑ verfahrens derart groß, dass ein Verzicht auf die Rechts‑ durchsetzung vorzuziehen ist. Unterbleibt Rechtsdurchsetzung, womöglich sogar massenhaft, kann dies dazu führen, dass Rechtsbruch sich lohnt. Das kann auch der Allgemeinheit nicht gleichgültig sein. Zudem wird das Recht dann nicht mehr als ein ge‑ staltender und relevanter Faktor im Gemeinwesen wahr‑ genommen, was in einem Rechtsstaat ein dramatischer Befund ist. Im Übrigen: Selbst wenn, wie etwa imAbgasskandal, viele Geschädigte klagen, gehen die Verfahren häufig unterschiedlich aus, weil die Gerichte die Rechtslage nicht einheitlich beurteilen. Bis eine höchstrichterliche Entschei‑ dung ergangen ist, vergehen Jahre, und es hängt vom einzelnen zuständigen Landgericht ab, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung zugesprochen wird. Gerichte sind mit derartigen Massenverfahren zudem schnell über­lastet, was die Prozesse verzögert und damit die Rechts‑ durchsetzung zusätzlich erschwert. 2. ALTERNATIVEN Inzwischen gibt es eine Reihe von Alternativen zur privaten gerichtlichen Rechtsdurchsetzung(Meller-Hannich/Nöhre 2019: 2522ff.). Die Abgabe einer schlechten Bewertung für einen Online-Anbieter oder die internetgestützten unter‑ nehmensinternen Beschwerdemöglichkeiten auf der Anbie‑ ter-Plattform können einen Konflikt um Verbraucherrechte schon auf der ersten Eskalationsstufe beilegen(Meller­Hannich 2019a: 140ff.). Die Relevanz des Rechts in der Gesellschaft erhöhen diese modernen Formen der Konflikt‑ beilegung freilich nicht. Die nächste Stufe der Rechtsdurchsetzung ist wohl kon‑ zeptionell in der Verbraucherschlichtung zu sehen, die allerdings trotz erheblichem gesetzgeberischem Aufwand in Form zweier EU-Rechtsakte(Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitig‑ keiten und Verordnung[EU] Nr. 524/2013 über die On‑ line-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten) und des deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) nicht recht in Gang kommt(s. Bericht der EU-Kom‑ mission COM 2019, 425 final). Für die gerichtliche Rechtsdurchsetzung bei Massen‑ schäden gibt es seit November 2018 eine Musterfest‑ stellungsklage. Deren bekanntester Anwendungsfall ist >