Publikationen der Stiftung → Wenn Strafen (allein) zu kurz greift Titel
Publikationen der Stiftung → Wenn Strafen (allein) zu kurz greift
Titel
Titelaufnahme
Titelaufnahme
- TitelWenn Strafen (allein) zu kurz greift : das Potenzial des Täter-Opfer-Ausgleichs besser ausschöpfen
- Körperschaft
- Erschienen
- Umfang1 Online-Ressource (8 Seiten)
- SpracheDeutsch
- SerieFES impuls
- DokumenttypDruckschrift
- Schlagwörter
- Geografika
- ISBN978-3-98628-311-7
- URN
Zugriffsbeschränkung
- Das Dokument ist frei verfügbar
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- Nachweis
- Archiv
Klassifikation
Zusammenfassung
Dem Täter-Opfer-Ausgleich und anderen Maßnahmen einer wiedergutmachungsorientierten Strafrechtspflege (Restorative Justice) wird international schon seit Längerem viel Beachtung zuteil. Sie sind im deutschen Strafrecht und Strafverfahrensrecht in allen Verfahrensstadien gut verankert. Positive Effekte mit Blick auf die Konfliktvermittlung, die Zufriedenheit der Opfer und die Senkung der Rückfälligkeit der Täter_innen sind in zahlreichen Studien nachgewiesen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich kommt allerdings in der Praxis immer noch nur sehr begrenzt zum Einsatz und wird statistisch nicht vollständig systematisch erfasst.
Daher sollte die Möglichkeit, einen Täter-Opfer- Ausgleich auch vonseiten der Konfliktbeteiligten anzuregen, in der Strafprozessordnung (StPO) ausgeweitet werden, ein gesetzlicher Anspruch auf einen flächendeckenden Zugang in den Landesresozialisierungsgesetzen verankert, die fachlich qualifizierte Vermittlungsarbeit abgesichert und das Instrument des Täter- Opfer-Ausgleichs den verschiedenen mit der Rechtsanwendung befassten Berufsgruppen in Aus- und Fortbildung systematisch nähergebracht werden.