In Thüringen gilt schon seit 2003 der grundsätzliche Vorrang des gemeinsamen Unterrichts vor der Beschulung in einer Förderschule. 2012 wurde ein umfassender Maßnahmenplan vorgelegt, der mit dem Entwicklungsplan Inklusion weiter konkretisiert wurde. Alle Schulen sollen zu inklusiven Schulen werden. Förderschulen bleiben gleichzeitig bestehen und werden zu regionalen Beratungs- und Kompetenzzentren.
Publikationen der Stiftung → Inklusive Bildung in Thüringen
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