Ausgabe 6| 2022 Positionspapier des Landesbüros NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung Hannah Engelmann-Gith Geschlechtliche Selbstbestimmung soll Gesetz werden Die Bundesregierung will die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen stärken Menschen in Deutschland sollen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag bald unkompliziert beim Standesamt ändern lassen können. Das Vorhaben findet breite gesellschaftliche Unterstützung. Kleine, aber lautstarke Gruppen machen dagegen Stimmung. Geschlecht betrifft uns alle – und das tut der Umgang mit geschlechtlichen Minderheiten in einer demokratischen Gesellschaft auch. In der aktuellen Debatte geht es dabei vor allem um die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Menschen, kurz: tin*. Diese Begriffe bezeichnen Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde(trans* und nicht-binär) bzw. deren Körper von Geburt an nicht den medizinischen Geschlechternormen entsprechen(inter*). 1. Zum Hintergrund: der Status quo Fluch und Segen des Transsexuellengesetzes(TSG) Als 1981 das Transsexuellengesetz(TSG) in Kraft trat, konnten trans* Menschen in Westdeutschland erstmals Papiere bekommen, die ihrer Lebensrealität entsprachen(in der DDR bestand die Möglichkeit bereits). Das Gesetz war also ein wichtiger Schritt. Es hat jedoch ein gehöriges Manko: Das Transsexuellengesetz ist verfassungswidrig – und das gleich mehrfach. In mehreren Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht diverse Voraussetzungen für die amtliche Geschlechtsangleichung außer Kraft gesetzt. Dazu gehörte zum Beispiel das Mindestalter oder die bis 2011 geltende Bedingung der genitalangleichenden Operation. Mit jeder Entscheidung wurde deutlicher, dass die restriktive Grundhaltung des TSG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Von der Begutachtung zur Selbstbestimmung Bis heute besteht nach TSG die Pflicht, sich auf eigene Kosten zweifach begutachten zu lassen. Auf dieser Grundlage trifft ein*e Richter*in dann einen Beschluss über das amtliche Geschlecht der Antragstellenden. Dabei setzen Fachleute inzwischen vor allem auf die geschlechtliche Selbstbeschreibung der Person, die es zu akzeptieren und zu stärken gilt(World Medical Association 2015; AWMF 2018). Das gilt auch für Kinder und Jugendliche(Coleman et al. 2022; Romer& Lempp 2022). Das Paradigma der Pathologisierung, in dem trans* Personen als persönlichkeitsgestört galten, ist überholt. Auch der Weltverband für Transgender Gesundheit(WPATH) schlägt vor, anstelle der psychiatrischen Diagnostik die Persönlichkeitsrechte von trans* Personen in den Mittelpunkt zu stellen. Das macht den Gutachtenzwang im TSG äußerst fragwürdig. Auch intergeschlechtliche Menschen fordern Selbstbestimmung Auch inter* Personen haben eine leidvolle Geschichte der Pathologisierung. Noch im Jahr 2016 wurden in Deutschland über 2.000 Operationen an Kindern unter 10 Jahren durchgeführt, um ihre Genitalien den gesellschaftlichen Normen anzupassen. Inter*Verbände verurteilen diese Praxis seit Jahrzehnten als Menschenrechtsverletzung. Erst 2021 hatte ihre Forderung nach einem Verbot der Operationen an Kindern Erfolg. Doch das Gesetz enthält laut Inter*Organisationen noch viele Lücken. Zudem werden inter* Menschen im Gesundheitswesen weiterhin pathologisiert, wie die Menschenrechtskommissarin des Europarats Dunja Mijatovi ć bemängelt. Hannah Engelmann-Gith ist Trans*Peerberaterin und freie Referentin für Gender Diversity. Als Promotionsstipendiatin untersucht sie deutsche Geschlechterdiskurse. 2019 erschien ihr Buch„Anti-queere Ideologie“ im Unrast-Verlag. Landesbüro NRW
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(2022) 6. Geschlechtliche Selbstbestimmung soll Gesetz werden : die Bundesregierung will die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen stärken
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