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(2022) 6. Geschlechtliche Selbstbestimmung soll Gesetz werden : die Bundesregierung will die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen stärken
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Ausgabe 6| 2022 Positionspapier des Landesbüros NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung Hannah Engelmann-Gith Geschlechtliche Selbstbestimmung soll Gesetz werden Die Bundesregierung will die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen stärken Menschen in Deutschland sollen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag bald unkompliziert beim Standesamt ändern lassen können. Das Vorhaben findet breite gesell­schaftliche Unterstützung. Kleine, aber lautstarke Grup­pen machen dagegen Stimmung. Geschlecht betrifft uns alle und das tut der Umgang mit ge­schlechtlichen Minderheiten in einer demokratischen Gesell­schaft auch. In der aktuellen Debatte geht es dabei vor allem um die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Menschen, kurz: tin*. Diese Begriffe bezeichnen Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei Geburt zuge­schrieben wurde(trans* und nicht-binär) bzw. deren Körper von Geburt an nicht den medizinischen Geschlechternormen entsprechen(inter*). 1. Zum Hintergrund: der Status quo Fluch und Segen des Transsexuellengesetzes(TSG) Als 1981 das Transsexuellengesetz(TSG) in Kraft trat, konnten trans* Menschen in Westdeutschland erstmals Papiere be­kommen, die ihrer Lebensrealität entsprachen(in der DDR be­stand die Möglichkeit bereits). Das Gesetz war also ein wichtiger Schritt. Es hat jedoch ein gehöriges Manko: Das Transsexuellen­gesetz ist verfassungswidrig und das gleich mehrfach. In mehreren Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht diverse Voraussetzungen für die amtliche Geschlechtsangleichung ­außer Kraft gesetzt. Dazu gehörte zum Beispiel das Mindest­alter oder die bis 2011 geltende Bedingung der genitalanglei­chenden Operation. Mit jeder Entscheidung wurde deutlicher, dass die restriktive Grundhaltung des TSG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Von der Begutachtung zur Selbstbestimmung Bis heute besteht nach TSG die Pflicht, sich auf eigene Kosten zweifach begutachten zu lassen. Auf dieser Grundlage trifft ein*e Richter*in dann einen Beschluss über das amtliche Ge­schlecht der Antragstellenden. Dabei setzen Fachleute inzwischen vor allem auf die ge­schlechtliche Selbstbeschreibung der Person, die es zu akzep­tieren und zu stärken gilt(World Medical Association 2015; AWMF 2018). Das gilt auch für Kinder und Jugendliche(Cole­man et al. 2022; Romer& Lempp 2022). Das Paradigma der Pathologisierung, in dem trans* Personen als persönlich­keitsgestört galten, ist überholt. Auch der Weltverband für Transgender Gesundheit(WPATH) schlägt vor, anstelle der psy­chiatrischen Diagnostik die Persönlichkeitsrechte von trans* Personen in den Mittelpunkt zu stellen. Das macht den Gut­achtenzwang im TSG äußerst fragwürdig. Auch intergeschlechtliche Menschen fordern Selbstbestimmung Auch inter* Personen haben eine leidvolle Geschichte der Pathologisierung. Noch im Jahr 2016 wurden in Deutschland über 2.000 Operationen an Kindern unter 10 Jahren durch­geführt, um ihre Genitalien den gesellschaftlichen Normen anzupassen. Inter*Verbände verurteilen diese Praxis seit Jahr­zehnten als Menschenrechtsverletzung. Erst 2021 hatte ihre Forderung nach einem Verbot der Operationen an Kindern Erfolg. Doch das Gesetz enthält laut Inter*Organisationen noch viele Lücken. Zudem werden inter* Menschen im Gesund­heitswesen weiterhin pathologisiert, wie die Menschenrechts­kommissarin des Europarats Dunja Mijatovi ć bemängelt. Hannah Engelmann-Gith ist Trans*Peerberaterin und freie Refe­rentin für Gender Diversity. Als Promo­tionsstipendiatin untersucht sie deut­sche Geschlechterdiskurse. 2019 er­schien ihr BuchAnti-queere Ideolo­gie im Unrast-Verlag. Landesbüro NRW