Türkei Information . sletter+ newsletter+ newsletter+ newsletter+ newsletter+ newsletter+ news Nr: 12 Juni 2008 Rückblick: April bis Juni 2008 + Entscheidung in der„Kopftuchklage“ + Regierungspartei vor der Schließung? + CHP-Parteitag: Wiederwahl Vorsitzender + DTP: Neue kommissarische Vorsitzende + Friedliche Lösung der Kurdenfrage? + Novellierung des Artikels 301 + Verfassungsreformprojekt ausgesetzt? + Entwurf Justizreform + Sozialversicherungsreform verabschiedet + Gesetz zur Beschäftigungsförderung + Reform der Gewerkschaftsgesetzgebung + Polizeieinsatz bei 1. Mai-Kundgebung + Tödliche Arbeitsunfälle auf Werften + Verbot des Vereins Lambda-Istanbul + Skepsis trotz hohen Wachstums + IWF-Programm abgelaufen + Neuauflage des GAP-Projektes + Kämpfe zwischen PKK und Armee + Nord-Irak: Entspannung der Beziehungen + Türkei: Vermittlerin zwischen Syrien und Israel + Kyoto-Protokoll: Unterzeichnung angekündigt + Türkei-Berichte von EP und PACE + Sitzung des Assoziationsrats + EU-Beitritt: Vertreter in Ankara Entscheidung in der„Kopftuchklage“ Am 5. Juni entschied das Verfassungsgericht eine von den Parteien CHP und DSP eingereichte Klage gegen die Änderung der Artikel 10(Gleichheit vor dem Gesetz/Behörden) und 42(Recht auf Bildung) der türkischen Verfassung positiv. Damit wurde die Verfassungsänderung, die eine Freigabe des Kopftuchtragens an Universitäten zum Ziel hatte und mit der Mehrheit der AKP und MHP im Februar dieses Jahres verabschiedet worden war, außer Kraft gesetzt. Mit der Verfassungsänderung durch das Parlament sei der Schutz des Laizismus(als unveränderbares Prinzip in der Verfassung) nicht gewährleistet, argumentierte das Gericht. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat eine Debatte über die Aufgabe des Verfassungsgerichts und das Verhältnis zwischen Legislative und Judikative ausgelöst. Das Urteil wurde von einem Teil der Gesellschaft mit großer Erleichterung aufgenommen, während andere – liberale-progressive Kreise ebenso wie die AKP Anhänger – es als einen eindeutigen Fall der politischen Justiz und der Nichtbeachtung demokratischer Grundprinzipien wahrgenommen haben. Die Verfassungsänderungen im Februar hatten ohnehin keiner Frau mit Kopftuch den Zugang zur Universität ermöglicht, da sie keine Umsetzung in der Praxis gefunden hatten. Die Mehrzahl der Rektoren war gegen die Änderungen und wartete mit deren Umsetzung auf das Urteil des Verfassungsgerichts. Mit diesem Urteil bleibt Kopftuchträgerinnen auch weiterhin eine universitäre Ausbildung an der Mehrzahl der Universitäten in der Türkei verschlossen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Kopftuchfrage wird als ein wichtiger Baustein für die Beweisführung im Verbotsverfahren gegen die AKP als Partei angesehen. Regierungspartei vor der Schließung? Das Verbotsverfahren gegen die Regierungspartei AKP, das am 14. März eingeleitet und vom Verfassungsgericht einstimmig angenommen worden war, wurde am 30. Mai mit der abschließenden Anklage des Generalstaatsanwalts fortgeführt. Drei Wochen vor dem Abgabetermin hat die AKP ihre schriftliche Verteidigung eingereicht. Mündliche Verhandlungstermine sind für den 1. Juli(Anklage) und 3. Juli(Verteidigung) angesetzt. Wann mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts zu rechnen ist, bleibt ungewiss. Der Ministerpräsident hat die Parlamentsferien bis zur Entscheidung ausgesetzt. Offen ist auch, ob als Folge des Verbots der AKP Neuwahlen angesetzt werden. Der AKP wird vorgeworfen, eine konkrete und unmittelbare Gefahr für die laizistische Ordnung der Türkei zu sein. Deshalb soll die Partei verboten und gegen 71 Politiker der Inhalt 1 Rückblick 6 FES-Aktivitäten Referat: Westliche Industrieländer www.fes.de/international
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(2008) 12
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