Ausnahmegericht
Gericht, das nicht generell für ein Sachgebiet, sondern durch individuelle Anordnung für bestimmte Einzelfälle gebildet wird. Ausnahmegerichte sind nach Artikel 101 GG in Deutschland unzulässig.Berufungsgericht
AppellationsgerichtBetreuungsgericht
Abteilung des Amtsgerichts für die rechtliche Betreuung (und Unterbringung) von Volljährigen, eine Unterbringung nach dem jew. Landesgesetz über die Unterbringung von psychisch Kranken (PsychKG) sowie für sog. betreuungsrechtl. Zuweisungssachen, dass sind zB Pflegschaften für Erwachsene. Bis zum 31.8.2009 war das Vormundschaftsgericht zuständigOberster Gerichtshof
Oberstes Gericht / HöchstgerichtAls allgemeiner Sachbegriff verwendet; einzelne Gerichtshöfe werden unter ihrem jeweiligen Namen angesetzt; z.B. Deutschland <DDR> / Oberster GerichtshofSondergericht
Im Gerichtsverfassungsrecht auf Gesetz beruhende Gerichte, die eine auf besondere Sachgebiete beschränkte Zuständigkeit haben (Artikel 101 Absatz 2 GG).Verwaltungsgericht
Im weiteren Sinne verknüpfe auch mit internationale Organisation