Druckschrift 
Im Osten was Neues? : Perspektiven von Migrant_innen - Schwarzen Menschen - Communitys of Color auf 30 Jahre (Wieder-)Vereinigung und Transformationsprozesse in Ostdeutschland : 28.-30. Oktober 2020, Hochschule Mittweida, Tagungsdokumentation
Entstehung
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Von links nach rechts: Edris Riedel, Mouctar Bah, Lisa Bendiek Mouctar Bah: 8.2 Der Kampf um Gerechtigkeit für Opfer von Polizei­gewalt am Beispiel der Initiative für Oury Jalloh Wie antirassistische Arbeit durch Behörden ­behindert wird(Zusammenfassung) Mouctar Bah von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh kämpft um Aufklärung und Gerechtigkeit im Fall von Oury Jalloh, der 2005 in einer Polizeizelle in Dessau tot aufgefunden wurde. Bah merkt dankend für die Einladung zur Tagung an, dass Tagungen um migranti­sche Themen Orte seien, in denen rassifizierte Menschen in einer Gesellschaft, in der wiederholt rassistische Morde stattfinden, Kraft schöpfen können. Deutsch­land war für uns ein Traum, aber Deutschland wurde zu einem Albtraum, fasst Bah zusammen. Bah erzählt die Geschichte von Oury Jalloh, einem Asylbewerber, der mit der Hoff­nung auf ein besseres Leben nach Deutschland kam. Bah hat Oury Jalloh 2004 in 150 8. Rassismus und Empowerment in Ostdeutschland Dessau kennengelernt. Oury Jalloh ging an einem Abend in die Diskothek und kam nie wieder, erzählt Bah. Die Medien griffen den Fall sofort auf und berichteten von einemschwarzen Afrikaner, einemAsylbewerber, der sich in der Polizeizelle Nummer 5 selbst angezündet hätte. Das Narrativ, dass Oury Jalloh sich in einer Polizeizelle selbst angezündet haben soll, haben nur weiße Deutsche geglaubt, sagt Bah, während Migrant_innen und Freund_innen von Oury Jalloh dieses un­belegte Narrativ polizeilicher Unschuld in Frage stellten. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat sich unmittelbar nach dem Brandtod des Freundes in Gewahr­sam des Polizeireviers Dessau-Rosslau am 7. Januar 2005 gegründet. Bah besaß das einzige Tele-Café in Dessau, in das Migrant_innen kamen, um Anrufe in ihre Heimatländer zu tätigen. Dieses Tele-Café wurde zum Treffpunkt für Freund_innen und Unterstützer_innen von Oury Jalloh, als Oury Jalloh starb. Gemeinsam mit der Schwarzen Community und The Voice Refugee Forum aus Jena versammelte sich die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh und sie beschlossen: Wir wollen wissen, was passiert ist. Wie ist es möglich, dass ein Mensch sich in einer Polizeizelle selbst anzündet? Geht sowas überhaupt?.Doch, es geht. Aber nur in Deutschland, kommentiert Bah. Sie hatten sich versammelt und waren zur Polizeistation gegangen, um zu erfahren, wie das möglich sei. Ihnen wurde keine Auskunft gegeben und sie wurden nach Hause geschickt. Erst später erfuhren sie, dass Oury Jalloh an Händen und Füßen gefesselt war und auf einer feuerfesten Matraze lag. Die Initiative und Unterstützer_innen hinter­fragten, wie es möglich sein kann, dass sich Oury Jalloh an Händen und Füßen ge­fesselt auf einer feuerfesten Matratze selbst angezündet haben soll. Am 7. Januar 2005 äußerten sich der Innenminister von Sachsen-Anhalt, der Ministerpräsident und der Polizeipräsident und behaupteten, dass Oury Jalloh sich selbst angezün­det habe. Diese Deutungshoheit stellten die Initiative und Unterstützer_innen in Frage und forderten für eigene Investigationen den Leichnam von Oury Jalloh. Mehrere Male haben sie demonstriert, bis ihnen der Leichnam übermittelt worden ist. Sie forderten außerdem die Röntgenbilder, um zu untersuchen, ob Oury Jalloh Verletzungen in den Knochen hatte. Dieser Forderung wurde jedoch nicht nach­gekommen. Selbstorganisiert und eigenständig finanziert, haben sie den Leichnam von Oury Jalloh nach Frankfurt geschickt und untersuchen lassen. Die Untersuchungen be­legten, dass Oury Jalloh misshandelt worden ist. Er hatte einen Nasenbeinbruch und Verletzungen im Trommelfell. Da der Zugang zu lokalen Medien fehlte, haben sie ausländische Medien wie The Guardian und New York Times kontaktiert und so medienwirksame Aufmerksamkeit geschaffen. Aufbauend auf diesem medialen Druck wurde Anklage gegen zwei Polizeibeamte, jedoch nur wegenfahrlässiger Tötung, erhoben. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung beruhte darauf, dass man 151