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Unternehmen und Menschenrechte : gesetzliche Verpflichtungen zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich
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FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG UNTERNEHMEN UND MENSCHENRECHTE 2. CALIFORNIA TRANSPARENCY IN SUPPLY CHAINS ACT: BERICHTE ÜBER MASSNAHMEN GEGEN SKLAVEREI Der California Transparency in Supply Chains Act of 2010 verpflichtet Unternehmen seit Anfang 2012 zur Offenle­gung ihrer Bemühungen um die Bekämpfung der Sklaverei und des Menschenhandels in ihren Lieferketten. 41 Zu Be­ginn des Gesetzes legt der Gesetzgeber seine Beweggrün­de dar: Zwar seien die strafrechtlichen Vorschriften sowie der Schutz der Betroffenen bereits erheblich verbessert worden. Doch noch immer kommen Sklaverei und Men­schenhandel in jedem Land vor und seien schwer zu entde­cken. Der Markt setze nicht die richtigen Anreize: Ohne öf­fentlich verfügbare Informationen könnten Käufer_innen von Waren nicht unterscheiden, welche Unternehmen sich mehr oder weniger gegen Sklaverei und Menschenhandel in ihrer Lieferkette einsetzen. Deswegen wolle Kalifornien sicherstellen, dass große Hersteller und Einzelhändler ihre Bemühungen gegen Sklaverei und Menschenhandel offen­legen. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber durch den California Transparency in Supply Chains Act im Abschnitt über unerlaubte Handlungen im kalifornischen Zivilgesetz­buch eine Berichtspflicht(Section 1714.43) eingefügt. Nach Schätzungen der kalifornischen Steuerbehörde Fran­chise Tax Board sind etwa 3,2 Prozent aller Einzelhändler und Hersteller in Kalifornien, d. h. ca. 3 500 Unternehmen, unmit­telbar berichtspflichtig. 44 PFLICHTEN Die Unternehmen müssen auf ihrer Website leicht auffind­bar darüber berichten, wie sie mit dem Risiko von Sklaverei und Menschenhandel in ihrer Lieferkette umgehen. Was unter den Begriffen Sklaverei und Menschenhandel zu verstehen ist, erklärt das Gesetz nicht. Daher bleibt offen, ob auch moderne Formen der Sklaverei darunter zu fassen sind. 45 Absatz(c) der Berichtsvorschrift formuliert dazu fünf Fra­gen, die vollständig zu beantworten sind. Das Justizministe­rium von Kalifornien hat durch seine/n Generalstaatsanwäl­tin / Generalstaatsanwalt(Attorney General), die/der für die Vollziehung des Gesetzes zuständig ist, einen Kommentar dazu veröffentlicht. Demzufolge muss ein berichtspflichti­ges Unternehmen Folgendes angeben: ADRESSATEN Die Berichtspflicht gilt für Unternehmen mit einem weltwei­ten Bruttojahresumsatz von mehr als 100 Mio. US-Dollar, de­ren Hauptgeschäft der Einzelhandel oder die Herstellung von Produkten ist und die auch in Kalifornien geschäftlich tätig sind. Geschäftlich tätig sein(»doing business in this state«) bedeutet, einen finanziellen Gewinn anstrebend aktiv an Ge­schäften teilzunehmen und eine Niederlassung oder erhebli­ches Vermögen in Kalifornien zu unterhalten oder erhebli­chen Umsatz oder Steuerzahlungen in Kalifornien zu erwirt­schaften. 42 Dafür braucht sich keine Person in Kalifornien auf­zuhalten. Auch ist es unbedeutend, wo auf der Welt das Un­ternehmen seinen Hauptsitz hat oder Niederlassungen führt. Damit gilt die Berichtspflicht beispielsweise auch für deutsche Unternehmen, die Waren lediglich mittels Fernkommunikati­onsmitteln in Kalifornien vertreiben und damit mehr als 500 000 US-Dollar Umsatz erzielen. Seit dem 25.04.2019 müssen ausländische Unternehmen mit diesem jährlichen Umsatz in Kalifornien sich bei der Steuer- und Gebührenver­waltung Kaliforniens zwecks Abführung der Sales and Use Tax registrieren. 43 Dadurch sind sie behördlich bekannt. 41 Sec. 1714.43(e) Civil Code. 42 Sec. 1714.43(a) Civil Code i. V. m. Sec. 23101 Revenue and Taxation Code von Kalifornien: Es genügt, dass das Unternehmen(alterna­tiv) seinen Haupt- oder Verwaltungssitz in Kalifornien hat, mehr als 500 000 US-Dollar oder 25 Prozent seines Umsatzes in Kalifornien erzielt, mehr als 50 000 US-Dollar oder 25 Prozent seines Vermögens in Kalifornien unterhält oder mehr als 50 000 US-Dollar oder 25 Pro­zent seiner Steuern in Kalifornien als Steuern abführt. 43 Sec. 6203 Revenue and Taxation Code von Kalifornien. Siehe auch Rundschreiben L-632 und L-684 des California Department of Tax and Fee Administration(CDTFA) unter www.cdtfa.ca.gov/formspubs/ l632.pdf und www.cdtfa.ca.gov/formspubs/l684.pdf. (1) ob und inwieweit es eine Verifizierung der Lieferketten betreibt, um Risiken der Sklaverei und des Menschen­handels zu bewerten und sich mit ihnen zu befassen(to evaluate and to address) Die/der Attorney General erwartet, dass Unterneh­men explizit offenlegen, ob sie ihre Bemühungen von externen Dritten überprüfen lassen. 46 Weiterhin sei anzugeben, ob das Unternehmen Personalvermittler_ innen einsetzt und ob es eine Bewertung und Priori­sierung der potenziellen Risiken vornimmt. 47 Dies kön­ne relevant sein, weil durch Einschaltung von Perso­nalvermittler_innen in der Regel das Risiko von Men­schenrechtsverletzungen in Lieferketten vergrößert wird. 48 (2) ob und inwieweit es Lieferanten auditiert, um die Einhal­tung seiner etwaigen Unternehmensleitlinien für Men­schenhandel und Sklaverei in Lieferketten zu bewerten; falls dies kein unabhängiges, unangekündigtes Audit war, muss das angegeben werden Die/der Attorney General führt aus, dass Unternehmen darüber berichten können, wie sie die Audits organisie­ren, d. h. nach welcher Methode die Lieferanten für Au­44 Franchise Tax Board: 2010, 97 und Cal. State Assembly Committee on Judiciary, Analysis of SB 657(28.6.2010), S. 9 f. 45 Determann: 2012, 117. Moderne Sklaverei kommt beispielsweise be­reits in Betracht, wenn Menschen durch den Druck von Arbeitslosig­keit oder Armut gegen ihren freien Willen zum Arbeiten zu geringer Entlohnung gezwungen werden. 46 Sec. 1714.43(c) 1 Civil Code. 47 California Department of Justice 2015: 11, 12. 48 California Department of Justice 2015: 12. 18