Länderberichte Zahlreiche deutsche Unternehmen sind von dem Gesetz betroffen, da Großbritannien der drittwichtigste Exportpartner Deutschlands ist. 100 Ungefähr 2500 deutsche Unternehmen betreiben Niederlassungen in Großbritannien und beschäftigen dort mehr als 37000 Angestellte. 101 Aber auch ohne Betriebsstätte oder sonstige Repräsentanz kann ein Unternehmen in einem Land auf verschiedene Weise tätig sein. Fraglich ist, ob unter Umständen schon einmalige oder gelegentliche Warenlieferungen und Dienstleistungen genügen oder der bloße Erwerb von Anteilen an einem englischen Unternehmen. Der MSA spricht lediglich von»carries on business, or part of a business, in any part of the United Kingdom«. In der deutschen Wirtschaft war man wegen dieser Unklarheit»aufgeschreckt« und will das Gesetz so verstehen, dass jedenfalls»eine einfache« Lieferung»wohl noch nicht« ausreichen könne. 102 Durch§ 54(9) des Modern Slavery Acts ist die/der Innenminister_in(Secretary of State ) zur Veröffentlichung eines Praxisleitfadens zum MSA ermächtigt worden. Auch die zweite Auflage des Praxisleitfadens lässt den persönlichen Anwendungsbereich des MSA weitgehend ungeklärt: Der bloße Erwerb eines britischen Tochterunternehmens zähle noch nicht als Geschäftstätigkeit. Alle übrigen Fragen bezüglich der Geschäftstätigkeit seien»unter Anwendung von allgemeinem Menschenverstand« zu beantworten. 103 Auch ausländische große Unternehmen mit eher geringfügigen Geschäftsbeziehungen nach Großbritannien müssen sich daher darauf einstellen, dass die Berichtspflichten auf sie angewendet werden. 104 Die britische Regierung schätzt, dass die Berichtspflicht insgesamt 9000 Unternehmen direkt betrifft und über die nächsten zehn Jahre Gesamtkosten für die Wirtschaft in Höhe von 12.500.000 Pfund verursacht. 105 Damit dürfte gemeint sein, dass bei einem durchschnittlichen Unternehmen mit Kosten in Höhe von jeweils 1 389 Pfund pro Jahr über zehn Jahre gerechnet wird. Welche Ausgaben in der Berechnung erfasst worden sind, ist nicht offengelegt worden. PFLICHTEN Das Gesetz verbietet in§1 zunächst Sklaverei und Leibeigenschaft sowie Zwangs- und Pflichtarbeit, wie sie im Kontext der Europäischen Menschenrechtskonvention(EMRK) verstanden werden. 106 Ob ein verbotenes Verhalten vorliegt, ist in jedem Einzelfall anhand aller Umstände umfassend zu betrachten; eine Einwilligung des Opfers ist allein nicht maßgeblich. 107 Zusätzlich definiert§ 2 den Menschenhandel als das Arrangieren oder Unterstützen der Beförderung von Menschen in einem Kontext der Ausbeutung.§ 3 beschreibt sechs Kontexte, in denen Ausbeutung stattfinden kann: Sklaverei und Leibeigenschaft sowie Zwangs- und Pflichtarbeit; sexuelle Ausbeutung; Organentnahmen; Gewalt, Drohungen oder Täuschungen sowie die Minderjährigkeit oder besondere Verletzlichkeit von Personen. Für die vorsätzliche Begehung dieser Straftaten kann ein Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen(§ 5) sowie einen Täter-Opfer-Ausgleich und die Einziehung von Fahrzeugen und Schiffen anordnen, die für den Menschenhandel gebraucht worden sind(§ 8 und 11). Strafbar ist auch, wer im Rahmen seiner Beschäftigung bei einem Unternehmen tätig wird, indem er/sie jemanden anderes zu einer der Taten anstiftet oder zu ihr beihilft. Die Berichtspflicht ist in§ 54 geregelt. An leicht auffindbarer Stelle auf ihrer Website müssen die Unternehmen für jedes ihrer Geschäftsjahre erneut die ergriffenen Maßnahmen darstellen, anhand derer sie sicherstellen, dass moderne Formen der Sklaverei und des Menschenhandels in all ihren Lieferketten und Geschäftsbereichen vermieden werden. 108 Der MSA verpflichtet Unternehmen jedoch nicht zu solchen Maßnahmen, sondern gestattet ausdrücklich die Angabe, dass keine Maßnahmen ergriffen worden seien. In Absatz 5 zählt die Vorschrift sechs Aspekte auf, die eine Erklärung darstellen können: (a) die Organisationsstruktur des Unternehmens, seine Geschäftstätigkeit und Lieferketten (b) die Unternehmensrichtlinien zu Sklaverei und Menschenhandel (c) die Sorgfaltsprozesse in Bezug auf Sklaverei und Menschenhandel im eigenen Unternehmen und in den Lieferketten (d) die Geschäftsbereiche und Lieferketten, in denen es ein Risiko der Sklaverei oder des Menschenhandels gibt, und welche Maßnahmen der Bewertung und des Managements dieser Risiken ergriffen wurden 100 Unter Berücksichtigung von Waren und Dienstleistungen, Statista. 101 Mayer 2016: 115, 116. 102 So wörtlich Oliver Baumbach, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter des Bereichs Recht und Steuern der IHK Nürnberg, zitiert von Meves 2016: 49. 103 UK Home Secretary: 2017, 3.6–3.8. Der Leitfaden klärt insbesondere auch nicht, unter welchen Umständen eine Franchise-Kooperation eine»Geschäftstätigkeit« im Sinne des MSA begründet, vgl. dort Nr. 3.9. Es wird vorgeschlagen, den Begriff der Geschäftstätigkeit in Anlehnung an den UK Bribery Act von 2010 auszulegen: Doris/Zimmer 2016: 183. 104 Das ergibt sich aus Sec. 54(2) und(12). 105 UK Government, Impact Assessment Modern Slavery Act, Transparancy in Supply Chains, 2017, S. 2. 106§ 1(1)(b),(2) verweist auf Art. 4 der EMRK, dessen Wortlaut allein freilich nicht mehr Aufschluss über die Bedeutung und Differenzierung der Begriffe bietet; die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte(EGMR) kann jedoch zur näheren Konturierung der Begriffe herangezogen werden. Vergleiche auch das Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation(ILO) von 1930. Zwangsarbeit ist eine Form der Pflichtarbeit, die unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen den Willen der Opfer erzwungen wird. Bei Sklaverei und Leibeigenschaft steht im Vordergrund, dass ein Mensch wie Eigentum behandelt wird. 107§ 1(3)–(5) MSA. 108 Sec. 54(1) und(7) MSA. Hat ein Unternehmen keine Website, muss es den Bericht jedem auf Anfrage per Post senden, Sec. 54(8). 25
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Unternehmen und Menschenrechte : gesetzliche Verpflichtungen zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich
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