FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – UNTERNEHMEN UND MENSCHENRECHTE (e) die Wirksamkeit der Maßnahmen im Hinblick auf das Sicherstellen, dass Sklaverei und Menschenhandel im Unternehmen und in den Lieferketten nicht vorkommen; hierzu kann das Unternehmen Leistungsindikatoren angeben, die es für angemessen hält (f) welche Schulungen das Unternehmen seinen Beschäftigten angeboten hat Unternehmen, die bereits Maßnahmen gegen moderne Sklaverei ergreifen, können ihre Erklärung nach Einschätzung der Regierung»schnell und einfach« erstellen. Andere Unternehmen können, so die Regierung, in ihren ersten Erklärungen mitteilen, sie hätten mit der Bearbeitung des Problemkomplexes erst begonnen und planen(konkret zu bezeichnende) Schritte einer Risikoanalyse oder Kooperationen. 116 Die Berichtspflicht gilt im Hinblick auf Sklaverei und Menschenhandel weltweit; sie endet nicht an einer Ländergrenze oder Stufe der Lieferkette(vgl.§ 54(12) am Ende). Die sechs Aspekte sind jedoch nur Vorschläge des Gesetzgebers (»may include«). 109 Da das Gesetz keine bestimmten Mindestangaben zwingend vorsieht, wird Unternehmen davon abgeraten, mögliche Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse offenzulegen. 110 Der Bericht muss von dem geschäftsleitenden Organ des Unternehmens(Vorstand bzw. Geschäftsführung) genehmigt und von einem seiner Mitglieder unterzeichnet werden(§ 54(6)). Weitere Vorgaben zur Berichtspflicht sind dem MSA nicht zu entnehmen. Stattdessen ermächtigt§ 54(9) die/den Secretary of State zum Erlass eines Praxisleitfadens. Erst der Praxisleitfaden befasst sich mit den Themen Wiedergutmachung und Sorgfalt(Due Diligence), verweist auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 einstimmig vom UN-Menschenrechtsrat beschlossen wurden, sowie die Leitfäden der OECD und weiterer Organisationen und stellt vorbildhafte Praxisbeispiele dar. 111 Kinderarbeit wird anhand der ILO-Konventionen 138(Mindestalter-Übereinkommen) und 182(Übereinkommen über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit) definiert; ihre schlimmsten Formen sind nach Ansicht der britischen Regierung regelmäßig»sehr wahrscheinlich« eine der strafbewehrten modernen Formen der Sklaverei im Sinne des MSA. 112 Auch nach Veröffentlichung des Praxisleitfadens von 2017 haben Rechtsanwender_innen Unklarheiten bei den Begriffen»Lieferketten« und»Geschäftstätigkeit« beklagt. 113 Der Leitfaden hat auf die diesbezüglichen Fragen mit nur einem Satz reagiert: Der Begriff Lieferkette habe»seine gewöhnliche Bedeutung«. 114 Eine unabhängige, mit der Evaluierung des MSA beauftragte Kommission hat dem Parlament 2019 unter anderem zu der gesetzlichen Klarstellung geraten, dass die Unternehmen die gesamte Lieferkette zu betrachten haben. 115 DURCHSETZUNGSMECHANISMUS Wenn ein Unternehmen die Erklärung nicht veröffentlicht, kann die oder der Innenminister_in(Secretary of State) bei einem Gericht eine Verurteilung des Unternehmens zur Abgabe der Erklärung beantragen(§ 54(11)). Im Falle des Zuwiderhandelns gegen ein entsprechendes Urteil droht ein der Höhe nach unbegrenztes Ordnungsgeld. Die Regierung will dieses Vorgehen in Erwägung ziehen, wenn ein Unternehmen gar keine Erklärung abgegeben hat oder die Erklärung sich nicht zu den ergriffenen Maßnahmen äußert. Ob die Erklärung inhaltlich richtig und verständlich geschrieben ist, prüft die Regierung nicht. Stattdessen verlässt sie sich darauf, dass zivilgesellschaftliche Organisationen die Berichte selbst ausfindig machen und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln ohne weitere Unterstützung kritisch auswerten, vergleichen und Schwächen der Berichte öffentlichkeitswirksam anprangern. 117 Eine Haftung in Fällen, in denen dennoch Sklaverei in der Lieferkette bekannt wird, lässt sich nach Ansicht der Regierung aus der Berichtspflicht nicht ableiten. 118 Ein Bericht darüber, gar keine Maßnahmen gegen Sklaverei und Menschenhandel ergriffen zu haben, ist zwar zulässig, dürfte aber wegen der damit verbundenen Reputationsschäden die Ausnahme sein. 119 Eine schwache oder gar keine Maßnahmen umfassende Erklärung dürfte außerdem das Haftungsrisiko des Unternehmens erhöhen: Wird im Einflussbereich des Unternehmens ein Fall der Sklaverei bekannt, liegt es nahe, diesen auf den dann offenkundigen Mangel an Sorgfaltsmaßnahmen zurückzuführen. Ferner haften nach deutschem Recht die geschäftsleitenden Organe, die die Erklärung prüfen und unterzeichnen müssen, persönlich für Schäden, die dem Unternehmen durch ihre unsorgfältige Prüfung der Erklärung entstehen(§ 93 Abs. 2 AktG,§ 43 Abs. 3 GmbHG). Denkbar wäre dies, wenn Berichtsfehler bekannt werden und ein Konkurrent deswegen das Unternehmen erfolgreich wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt. 109 Im Leitfaden der Regierung heißt es hingegen, Unternehmen»sollen versuchen«, über jeden der sechs Aspekte zu berichten. 110 Doris / Zimmer 2016: 182. 111 UK Home Secretary 2017: 15 f., 32 f. 112 UK Home Secretary 2017: 18. 113 Hudson / Elgie 2017. 114 UK Home Secretary 2017: 2.2. 115 Field / Miller / Butler-Sloss 2019: S. 41 f., Nr. 2.2.5. Die Regierung erhoffte sich, dass die im Wettbewerb befindlichen Unternehmen einen race to the top beginnen 116 UK Home Secretary 2017: 1.5. 117 UK Home Secretary: 2017, 2.6–2.8. 118 Vgl. UK Home Secretary 2017: 2.3. 119 Mayer 2016: 116. 26
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Unternehmen und Menschenrechte : gesetzliche Verpflichtungen zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich
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