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Unternehmen und Menschenrechte : gesetzliche Verpflichtungen zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich
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FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG UNTERNEHMEN UND MENSCHENRECHTE 7. AUSTRALIEN: MODERN SLAVERY ACT 2018 Im Herbst 2018 verabschiedete der australische Gesetzge­ber ebenfalls eine Berichtspflicht zu modernen Formen der Sklaverei. Sie bezieht sich auf die Maßnahmen, die Unter­nehmen zur Bewältigung des Risikos moderner Sklaverei bei ihren Geschäftstätigkeiten und in ihren Lieferketten ergrei­fen. 192 Sie ist vergleichbar mit den Berichtspflichten Kalifor­niens und des Vereinigten Königreichs. Das erste Berichts­jahr wird voraussichtlich am 1.7.2019 beginnen. 193 Unternehmen mit einer Niederlassung oder Geschäftstätig­keit ohne Niederlassung in Australien auf die Berichtspflicht einstellen. Das Innenministerium Australiens rechnet mit ca. 3 000 berichtspflichtigen Unternehmen. 199 Kleinere australische oder in Australien geschäftstätige Un­ternehmen dürfen freiwillig Berichte bei dem neu eingerich­teten öffentlichen Berichtsregister einreichen. 200 PFLICHTEN Im Vergleich zum englischen Modern Slavery Act 2015 weist der australische Modern Slavery Act deutliche Verbesserun­gen auf. Das australische Gesetz verpflichtet beispielsweise nicht nur private Unternehmen zur Berichterstattung, son­dern auch den/die Minister_in zu einem Bericht über Liefe­rungen im Rahmen der öffentlichen Beschaffung der staatli­chen Commonwealth-Einrichtungen. Kerngegenstand des Gesetzes ist ein Bericht über moderne Formen der Sklaverei. Dazu zählen: 201 –– Sklaverei, sklavereiähnliche Taten und Menschenhandel, wie sie in§§ 270–271 des australischen Strafgesetzbuchs umfangreich(auf 33 Seiten) definiert sind, jedoch unab­hängig vom Ort des Begehens im In- oder Ausland Die Zivilgesellschafft hofft, dass der jährliche Bericht des In­nenministers bzw. der Innenministerin zur Umsetzung des Modern Slavery Act Aufschluss darüber geben wird, welche Unternehmen sich dem Gesetz widersetzen. 194 Unter den vergleichbaren Gesetzen beispielsweise im Vereinigten Kö­nigreich und Frankreich lässt sich häufig nur schwer feststel­len, welche Unternehmen berichtspflichtig sind. ADRESSATEN –– Menschenhandel im Sinne des Art. 3 des Protokolls über die Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Men­schenhandels zum UN-Übereinkommen gegen die grenz­überschreitende organisierte Kriminalität von 2000 –– die schlimmsten Formen der Kinderarbeit im Sinne des Art. 3 des Übereinkommens 182 der Internationalen Ar­beitsorganisation(ILO) Jeder Bericht muss zwingend folgende Angaben beinhalten: 202 Die australische Berichtspflicht gilt nicht nur für bestimmte Unternehmen, sondern auch für NROs, Universitäten und den australischen Bundesstaat(Commonwealth). 195 Unternehmen sind betroffen, wenn sie weltweit einem kon­solidierten Umsatz von mindestens 100 Mio. Australischen Dollar(ca. 66 Mio. Euro) erzielen und in Australien ihren Sat­zungssitz haben oder geschäftstätig sind. 196 In Australien ge­schäftstätig ist ein ausländisches Unternehmen jedenfalls dann, wenn es in Australien eine Niederlassung unterhält. 197 In diesem Fall ist das Unternehmen den Finanzbehörden zwecks Erhebung von Steuern bekannt. Darüber hinaus plant die Regierung, eine Geschäftstätigkeit ausländischer Unter­nehmen in Australien auch dann als gegeben anzusehen, wenn diese wegen ihrer Art oder ihres Umfangs der australi­schen Wertpapier- und Kapitalanlageaufsichtsbehörde ge­meldet sein muss. 198 Es müssen sich mithin auch ausländische (a) den Namen des berichterstattenden Unternehmens (b) die Beschreibung des Aufbaus, der Geschäftsabläufe und Lieferketten des Unternehmens (c) die Beschreibung der Risiken moderner Formen der Skla­verei in den Geschäftsabläufen und Lieferketten des be­richtenden Unternehmens sowie aller Unternehmen, die das berichtende Unternehmen besitzt oder kontrolliert (d) die Beschreibung der Maßnahmen der Risikobewertung und des Risikomanagements des berichtenden Unter­nehmens und seiner im Besitz befindlichen oder kontrol­lierten Unternehmen, einschließlich der Sorgfalts- und Wiedergutmachungsmaßnahmen (e) die Beschreibung, wie das berichtende Unternehmen die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet 192§ 3 MSA. 193§ 2 MSA. Die ersten Berichte dürften demnach Anfang 2021 vorliegen, Sinclair 2019: 87. 194 Sinclair 2019: 87. 195§§ 5(1)(2) und 6 MSA. 196§ 5(1) MSA. 197§ 5(2) MSA,§ 21(1) Corporations Act 2001. 198 Department of Home Affairs 2019: 17. An dieser Stelle des Entwurfs ihres Leitfadens verweist die Regierung auf die Pflicht, Geschäftstätigkeiten in Australien der Australian Securities& Investments Commission zu melden. (f) die Konsultationsverfahren innerhalb des Konzerns (g) alle anderen Informationen, die das berichtende Unter­nehmen für relevant hält 199 Fact Sheet des Department of Home Affairs 2018. 200§ 6 MSA. 201§ 4 MSA; s. dazu eingängig Christ/Burritt 2018: 104 ff. 202§ 16 MSA. 42