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Unternehmen und Menschenrechte : gesetzliche Verpflichtungen zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich
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Länderberichte Der Bericht muss von der Geschäftsleitung(Vorstand bzw. Geschäftsführung) genehmigt, von einem seiner Mitglieder unterschrieben und binnen sechs Monaten nach Ende des Berichtsjahres beim Bundesinnenminister(Minister of Home Affairs) eingereicht sein(§ 13(2) MSA). Konzerne können ei­nen Bericht für alle Konzernunternehmen gemeinsam ein­reichen(§ 14(1) MSA). Darüber hinaus wird das Innenministerium jährlich einen Be­richt über die Befolgung des Gesetzes veröffentlichen und die best-practice- Beispiele des Gesetzes identifizieren(§ 23 MSA). Außerdem sieht das Gesetz innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten ein staatliches Review-Verfahren über die Effektivität und Umsetzung des Gesetzes vor(§ 24 MSA). Das Gesetz gibt dem Minister of Home Affairs auf, ein öffent­lich und kostenlos zugängliches Berichtsregister zu unterhal­ten. Nach eigenem Ermessen kann der Minister darin auch die Berichte der Öffentlichkeit bereitstellen, die den gesetzli­chen Anforderungen nicht genügen(§§ 18–19 MSA). Das Innenministerium ist außerdem befugt, konkretisieren­de Rechtsverordnungen zu erlassen. Zivil- und strafrechtli­che Sanktionen sind ihm dabei jedoch ausdrücklich ver­wehrt(§ 25 MSA). DURCHSETZUNGSMECHANISMUS MODERN SLAVERY ACT 2018 VON NEW SOUTH WALES Nachdem die Berichte beim Bundesinnenministerium einge­reicht worden sind, wird dieses die Berichte der Öffentlich­keit in einem Online-Register gratis zum Abruf bereitstellen. Bei Verstößen gegen die Berichtspflicht darf der/die Innen­minister_in den Namen der berichtspflichtigen Person sowie Einzelheiten des Verstoßes öffentlich bekannt machen(§ 16 A(4)). Der/die Innenminister_in hat jährlich einen Bericht über die Umsetzung des Modern Slavery Act zu veröffentli­chen(§ 23 A). Im Übrigen verlässt sich das Gesetz ähnlich wie der UK MSA auf den kritischen Blick zivilgesellschaftli­cher Organisationen. Diesen ist es überlassen, Berichte aus­zuwerten und zu vergleichen, sie auf ihre Aussagekraft und Richtigkeit zu prüfen und ggf. öffentlich anzuprangern. We­gen ihres Reputationsinteresses sollen die Unternehmen ge­neigt sein, aussagekräftig und korrekt zu berichten. Auf Straf- und Bußgeldvorschriften hat der Gesetzgeber vor­erst verzichtet. 203 Ob das Gesetz um Bußgeldvorschriften oder andere Sanktionen ergänzt werden muss, will der Ge­setzgeber drei Jahre nach Inkrafttreten überprüfen. 204 Von der Entwicklung des MSA auf Ebene des australischen Bundes ließ sich der Bundesstaat New South Wales nicht abhalten und verabschiedete bereits am 27.6.2018 einen ei­genen Modern Slavery Act, der für das Bundesparlament ein ambitioniertes Vorbild war. 206 Dieses Gesetz gilt für Un­ternehmen, die gewerblich tätig sind, eine geringere Um­satzschwelle(50 Mio. Australische Dollar; z. Z. 31 Mio. Eu­ro) überschreiten und Arbeitnehmer_innen in New South Wales beschäftigen. Die Vorgaben zur Lieferkette(§ 24 MSA New South Wales) entsprechen in etwa den Regelun­gen des Bundesgesetzes. Das Landesgesetz sieht die Ernen­nung eines Antisklaverei-Beauftragten von New South Wa­les vor und ermächtigt diesen, Bußgelder in Höhe von bis zu 1,1 Mio. Australischen Dollar zu verhängen, wenn ein Un­ternehmen eine falsche, irreführende oder gar keine Erklä­rung einreicht. Unternehmen mit 100 Mio. Australischen Dollar Umsatz, die zusätzlich vom Schwestergesetz des Bundes erfasst sind, sind von der Bußgeldsanktion ausge­nommen. 207 Von einem mit weiten Kompetenzen ausgestatteten Anti­sklaverei-Beauftragten des Bundes hat der australische Ge­setzgeber abgesehen. Stattdessen bildet das Innenministeri­um ein Referat für Wirtschaftsbeziehungen, das Unterneh­men beim Umgang mit modernen Formen der Sklaverei un­terstützen soll. Ist das Innenministerium der Ansicht, dass ein Bericht den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht wird, kann es das Unternehmen schriftlich auffordern, den Berichtsman­gel binnen einer Frist von mindestens 28 Tagen entweder zu begründen oder nachzubessern(§ 16A MSA). Dabei weist das Ministerium darauf hin, dass es den Verstoß ge­gen die Berichtspflicht unter Nennung des Namens des Un­ternehmens öffentlich bekannt machen kann; dem kann das Unternehmen durch einen Antrag bei einem Verwal­tungsgericht zuvorkommen(§ 16A(4)(6) MSA). 205 203 Sinclair 2019: 86. 204 Sinclair 2019: 87. 205§ 16 A(6). 206 Modern Slavery Act 2018, veröffentlicht unter www.legislation.nsw.gov. au. Das Gesetz wird kurz zusammengefasst in Marshall / Jones 2018: 29 f. 207 Sinclair 2019: 87. 43