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Unternehmen und Menschenrechte : gesetzliche Verpflichtungen zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich
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Länderberichte 8. NIEDERLANDE: WET ZORGPLICHT KINDERARBEID* Am 14.5.2019 hat der niederländische Senat einem Gesetz über eine Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Kinderarbeit zugestimmt, welches bereits im Februar 2017 von der Twee­de Kamer, dem vom Volk gewählten Haus des niederländi­schen Parlaments, beschlossen worden war. 208 Das»Wet Zorgplicht Kinderarbeid«(kurz: Wet) wird an einem durch königliches Dekret bestimmten Zeitpunkt, frühestens am 1.1.2020, in Kraft treten. Spätestens sechs Monate nach In­krafttreten des Gesetzes müssen Unternehmen die Pflichten erfüllt haben. Der Entwurf sieht vor, dass durch Verordnung Freistellungen für einzelne Kategorien von Unternehmen erteilt werden können(Art. 6). Die Regierung hat angekündigt, dass sie sich dabei von Proportionalitätsgedanken leiten lassen würde. PFLICHTEN Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen einmalig ge­genüber einer noch zu bestimmenden Aufsichtsbehörde er­klären, dass sie die angemessene Sorgfalt im Sinne des Art. 5 gegen Kinderarbeit anwenden. Hierfür haben sie nach Geltungsbeginn des Gesetzes sechs Monate Zeit. Der niederländische Gesetzgeber hält den Schutz vor Irre­führung für ein fundamentales Recht der Verbraucher_in­nen. Die große Mehrheit der Verbraucher_innen würde kei­ne Waren oder Dienstleistungen aus Kinderarbeit beanspru­chen. Folglich brauchten Verbraucher_innen auf dem nie­derländischen Markt Informationen darüber, ob Unterneh­men bei der Herstellung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen alles vernünftigerweise Mögliche gegen den Einsatz von Kinderarbeit tun. Um den Begriff»Kinderarbeit« zu definieren, verweist das Gesetz auf die einschlägigen Übereinkommen der ILO: Das Übereinkommen 138 von 1973 regelt das Mindestalter für Arbeit gefährlicher Art und für Arbeit ungefährlicher Art, und das Übereinkommen 182 von 1999 zielt auf die Beseiti­gung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit ab. Eigene Definitionen im Rahmen dieses Gesetzes zu normieren, hät­te nach Ansicht des Parlaments seine Anwendung eher er­schwert als erleichtert. Seit Juni 2018 bietet die niederländische Regierung Unter­nehmen, die sich bei den 13 branchenspezifischen Runden Tischen für Menschenrechte engagieren, auch finanzielle Unterstützung für Maßnahmen gegen Kinderarbeit. 209 Es gibt einige wenige Länder, die diese Übereinkommen der ILO bisher nicht ratifiziert haben. Dem Wortlaut des Entwurfs und seinem Zweck zufolge müssten sich die Sorgfaltsmaßnahmen allerdings gerade auch auf die dorti­gen Teile ihrer Lieferkette beziehen. ADRESSATEN Betroffen sind alle Unternehmen, die Waren oder Dienst­leistungen an niederländische Endverbraucher_innen lie­fern bzw. erbringen, gleich ob es sich bei dem/der jeweili­gen Endverbraucher_in um ein Unternehmen oder einen/ eine Verbraucher_in handelt(Art. 4(1)). Ausdrücklich stellt das Gesetz klar, dass es auch für ausländische Unterneh­men gilt, die in den Niederlanden nicht ansässig sind, aber mindestens zweimal jährlich Waren oder Dienstleistungen an niederländische Endverbraucher_innen liefern bzw. er­bringen(Art. 4(1) S. 2). Ausgenommen sind Unternehmen, die Waren lediglich trans­portieren bzw. umschlagen, so beispielsweise der Hafen von Rotterdam(Art. 4(4)). Indirekt hat das Gesetz Auswirkungen auf weitere Unter­nehmen in den globalen Lieferketten, denn die unmittelbar vom Gesetz erfassten Unternehmen müssen Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos von Kinderarbeit in ihren Liefer­ketten entwickeln und implementieren. * Der Autor dankt Advocaat Wouter Timmermans, Stellicher Advocaten, Arnheim, für seine Mitwirkung an diesem Abschnitt. 208 Wet Zorgplicht Kinderarbeid, beschlossen am 7.2.2017, Kamerstuk­ken 34506, nr. 1–3. 209 Fonds Bestrijding Kinderarbeid, errichtet von der Regierung am 12.6.2018. Die in dem Wet geregelten Pflichten erfüllt ein Unterneh­men in drei Schritten: 1. Anhand einer Sorgfaltsprüfung(Due Diligence) ermittelt es, ob es einen vernünftigen Verdacht(redelijk vermoe­den) auf Kinderarbeit in ihrer Lieferkette gibt. Dabei muss es Informationen aus Quellen berücksichtigen, die»ver­nünftigerweise erkennbar und verfügbar sind« und die Vorgaben einer künftigen niederländischen Verordnung beachten. In der Verordnung werden voraussichtlich die Empfehlungen des ILO-IOE Child Labour Guidance Tools wiedergegeben werden(Art. 5(2)(3)). Möglicherweise wird auch auf das Tool»MVO-Risiken-Checker« verwie­sen werden, das die niederländische Regierung entwi­ckeln lassen hat. Der Begriff redelijk vermoeden ist im nie­derländischen Straf- und Zivilrecht gebräuchlich. Aus den Lesungen im Parlament geht hervor, dass ein vernünftiger Verdacht etwa vorliegen soll, wenn Länder für Kinderar­beit bei vergleichbaren Waren oder Dienstleistungen be­kannt sind. Liegt kein vernünftiger Verdacht vor, geht das Unternehmen ohne Weiteres zu Schritt drei über. 2. Besteht ein vernünftiger Verdacht, muss das Unterneh­men einen»Aktionsplan« entwickeln und umsetzen. Dabei sind ebenfalls die Empfehlungen des ILO-IOE Child Labour Guidance Tools zu berücksichtigen. Mit weiteren Vorgaben für den Aktionsplan ist in einer künftigen Verordnung der Regierung sowie in bran­chenspezifischen»Gemeinsamen Aktionsplänen« zu rechnen. Letztere werden von NROs und Wirtschafts­45