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Unternehmen und Menschenrechte : gesetzliche Verpflichtungen zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich
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FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG UNTERNEHMEN UND MENSCHENRECHTE verbänden ausgearbeitet. Sie können von dem/der Au­ßenhandelsminister_in genehmigt werden, der/die da­durch Klarheit schafft, dass die darin beschriebenen Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen genü­gen. Dies gilt insbesondere für die Covenants, die zur­zeit von den branchenspezifischen Runden Tischen der niederländischen Regierung erstellt werden. 3. Das Unternehmen gibt eine»Erklärung zur Anwendung der Angemessenen Sorgfalt« ab. Die Erklärung muss le­diglich einmal abgegeben werden und braucht nicht er­neuert zu werden. Sie kann sich in der bloß pauschalen Aussage erschöpfen, dass die angemessene Sorgfalt zur Vermeidung von Kinderarbeit angewandt werde. Das Wet ermächtigt die Regierung, weitere Anforderungen an die Erklärung aufzustellen; diese hatte für ergänzen­de Vorgaben allerdings in einer Stellungnahme vom 17.7.2017»keinen Bedarf« gesehen. Die Unternehmen müssen ihre Erklärungen der Aufsichtsbehörde melden. Voraussichtlich wird dies die Verbraucherschutzzentrale Autoriteit Consument& Markt sein, es kann aber auch eine gänzlich neue Behörde eingerichtet werden. Die Erklärungen werden von der Aufsichtsbehörde in einem Register veröffentlicht werden. DURCHSETZUNGSMECHANISMUS Bei der Aufsichtsbehörde können jeder Mensch und jedes Unternehmen, dessen Interessen betroffen sind, Beschwer­de mit einem konkreten Hinweis auf einen Verstoß gegen dieses Gesetz einreichen(Art. 3). Ein bloßer Verdacht ins Blaue hinein, wegen Hörensagens oder niedriger Preise, soll nicht als»konkreter Hinweis« genügen; nach Ansicht der Regierung sind konkrete Angaben erforderlich. 210 Schafft das Unternehmen nicht binnen sechs Monaten Abhilfe, kann die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld i. H. v. 820 000 Euro, in besonderen Fällen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes zunächst androhen und dann anordnen. Geschäftsführer_in­nen müssen bei wiederholten Verstößen binnen fünf Jahren mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Möglich ist sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten(Art. 6(1)). We­gen der Bedeutung von Kinderarbeit hat sich der Gesetzgeber bewusst für diese erheblichen Sanktionen entschieden. 211 Dass geschädigte Kinder gegen Unternehmen einen Schadens­ersatzanspruch auf eine Verletzung der Pflichten dieses Geset­zes herleiten könnten, ist sehr wahrscheinlich ausgeschlossen. Denn im niederländischen Rechtssystem wird bei der Herlei­tung von Rechtsfolgen besonders auf den primären Gesetzes­zweck geachtet, welcher hier der Verbraucherschutz ist. Der Gesetzgeber setzt außerdem darauf, dass Endabneh­mer der Waren und Dienstleistungen anhand des öffentli­210 Kamerstukken I 2016-2017, 34506, G: 4–5. 211 Kamerstukken II 2016-2017, 34506, 6: 16(MvT). chen Registers die Erklärungen von Unternehmen einsehen und sie bei ihren Einkaufsentscheidungen berücksichtigen. AUSBLICK Die der Aufsichtsbehörde zu erteilende und zu veröffentli­chende Erklärung steht scheinbar im Vordergrund des Geset­zes. Sie muss allerdings keine inhaltlichen Ausführungen ent­halten und muss nur einmal erteilt werden. Die ebenfalls im Gesetz geregelten Sorgfaltspflichten sind mindestens eben­so bedeutsam. 212 Sie gelten unabhängig davon, ob die zu veröffentlichende Erklärung(wahrheitsgemäß) abgegeben worden ist und können ebenfalls unabhängig davon von Per­sonen mit berechtigtem Interesse durchgesetzt werden. Die Sorgfaltspflicht hat in zweifacher Hinsicht extraterritori­alen Charakter: Erstens bezieht sie sich auch auf Kinderar­beit, die in Wertschöpfungsketten außerhalb der Niederlan­de stattfindet. Zweitens beansprucht sie ausdrücklich auch für ausländische Unternehmen ohne einen Sitz in den Nie­derlanden Geltung, die niederländische Unternehmen oder Verbraucher beliefern. Zweifelhaft ist, ob die Aufsichtsbehörde mögliche Verstöße aufdecken kann. Sie brauchte die nötige Expertise und Ka­pazitäten sowie die Berechtigung, von Beschwerdegegnern Auskunft und Vorlage von Unterlagen zu verlangen. Dazu äußert sich das Wet jedoch nicht. 213 Die mehrfachen Verweise auf Übereinkommen und Tools in­ternationaler Organisationen und auf ministeriell genehmig­te Branchenleitfäden erscheinen zweckmäßige Hilfestellun­gen zu bieten. Zwar wird dennoch vereinzelt bemängelt, die Anforderungen an die Sorgfalt seien unklar. 214 Allerdings hatten 22 niederländische Unternehmen, darunter Heine­ken und Nestlé Holland, im Oktober 2017 den Gesetzesent­wurf öffentlich unterstützt und sich in einem offenen Brief an den Senat dafür ausgesprochen, dass er das Gesetz in Kraft treten lassen möge. 215 LITERATUR International Corporate Accountability Roundtable(ICAR)/ Focus On Labour Exploitation(FLEX)(2019): Full Disclosure: Towards Better Modern Slavery Reporting, März 2019. Tonys Chocolonely und 21 weitere Unternehmen(2017):»Een wet zorgplicht kinderarbeid, pakt kinderarbeid serieus aan«, offener Brief vom 3.10.2017, abrufbar unter www.business-humanrights.org/sites/default/ files/documents/171002%20Joint%20Business%20letter%20in%20sup­port%20of%20Dutch%20child%20labour%20HRDD%20law_EN.pdf. Vytopil, Louise(2017): Het Wetvoorstel Zorgplicht Kinderarbeid: naar een wettelijke zorgplicht voor maatschappelijk verantwoord onderne­men?(3.10.2017), Bb 2017/19, S. 260–264. 212 So auch ICAR, FLEX 2019. 213 Kritisch: Vytopil 2017. 214 Vytopil 2017. 215 Tonys Chocolonely u. a. 2017. 46