Länderberichte 11. EU-VERORDNUNG ZU KONFLIKTMINERALIEN Die Rohstoffe Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold sind für die Herstellung vieler Gebrauchsgegenstände und Wirtschaftsgüter unverzichtbar; gerade der Übergang zu einer CO 2 -armen Wirtschaft mit erneuerbaren Energien hängt von diesen Rohstoffen ab. 244 Die EU hat im Bezug dieser Rohstoffe Zusammenhänge zu mehreren besonders schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Menschenrechte erkannt. Rohstoffreiche Gebiete sind häufig von gewaltsamen Konflikten betroffen, in denen hoheitliche Institutionen nur wenig Steuerungsmacht ausüben können. So kommt es gerade dort häufig zu Kinderarbeit, sexueller Gewalt, Zwangsumsiedlungen und Zerstörungen kultureller Orte. Durch illegalen Mineralabbau werden bewaffnete Gruppen finanziert. Das Europäische Parlament hat die Kommission daher vier Mal aufgefordert, Regeln für Konfliktmineralien vorzubereiten, die denen des Dodd-Frank Act der USA vergleichbar sind. 245 Aus diesen Gründen hat die EU die Verordnung 2017/821 vom 17.5.2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer aus Konflikt- und Hochrisikogebieten geschaffen(im Folgenden: die VO). 246 Damit bewaffnete Gruppen in Konfliktregionen diese Mineralien kaum mehr handeln können, soll die VO ein sog.»Unionssystem« einrichten, das für Transparenz und Sicherheit hinsichtlich der Lieferpraktiken von Unternehmen sowie indirekt von Hütten und Raffinerien sorgt(Art. 1(1) VO). Die durch die VO eingeführten Sorgfaltspflichten von Unternehmen werden als ein wichtiger Beitrag gegen gewaltsame Konflikte gesehen. 247 Zu der erwarteten Sorgfalt gehören Maßnahmen, die auf dem Gebiet der Compliance allgemein anerkannt und wesentlich sind. Konkreter äußert sich in Deutschland bisher kein Gesetz zu Compliance-Maßnahmen. Unternehmen werden bei der Ausübung ihrer Sorgfalt durch hoheitliche Hilfestellungen unterstützt: Die Europäische Kommission wird ein Handbuch veröffentlichen, das es Unternehmen erleichtert, Konflikt- und Hochrisikogebiete zu identifizieren, und von Sachverständigen eine Liste solcher Gebiete erstellen lassen. Sie wird außerdem Informationen bereitstellen, die die Ausübung der Sorgfalt erleichtern, insbesondere eine Liste verantwortungsbewusster Raffinerien und Schmelzen weltweit. Darüber hinaus wird sie Systeme, die Unternehmen die Erfüllung der Sorgfaltspflichten erleichtern sollen, auf Antrag von Unternehmen oder anderen interessierten Personen anerkennen; die dafür maßgeblichen Kriterien hat sie 2019 in einer Delegierten Verordnung festgelegt. 248 Auch außen- und entwicklungspolitische Maßnahmen der Union 244 Church / Crawford 2018. 245 Entschließungen vom 7.10.2010, 8.3.2011, 5.7.2011 und 26.2.2014. 246 Siehe dort Erwägungsgründe 1, 3 und 7. 247 Dazu eingängig Heße / Klimke 2017: 446. 248 Delegierte Verordnung(EU) 2019/429 der Kommission vom 11.1.2019 hinsichtlich der Methode und Kriterien für die Bewertung und Anerkennung von Systemen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für Zinn, Tantal, Wolfram und Gold. und Mitgliedstaaten tragen zum Kampf gegen die Korruption auf lokaler Ebene, zur Stärkung der Grenzen sowie zur Aufklärung der lokalen Bevölkerungsgruppen und ihrer Vertreter mit Blick auf die Meldung von Missständen bei. Die in der VO geregelten Pflichten von Unternehmen werden unmittelbar in allen Mitgliedstaaten ab dem 1.1.2021 gelten; in Kraft ist die Verordnung bereits seit 2017(Art. 20 VO). ADRESSATEN Die Verordnung gilt für Unternehmen weltweit, die Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze oder Gold in die EU zur Einfuhr selbst anmeldet oder von einem anderen Unternehmen anmelden lassen(sog.»Unionseinführer« i. S. d. Art. 2 VO). Auf die Größe der Unternehmen kommt es nicht an. Im Anhang zur VO sind Mengenschwellen festgelegt. Die Sorgfaltspflichten gelten für diejenigen Unionseinführer, die binnen eines Jahres mindestens die dort genannte Menge einführen. Zurzeit liegen die Schwellenwerte zwischen 100 kg (Gold) und 250 000 kg(Wolframerze und ihre Konzentrate). Die Europäische Kommission kann die Schwellenwerte anpassen, sodass weiterhin mindestens 95 Prozent jedes der in die EU eingeführten Metalle und Mineralien von den Sorgfaltspflichten erfasst werden(Art. 1(3)-(5) VO). Viele Unternehmen, die Konfliktmineralien handhaben oder liefern, ohne dabei eine Grenze zur EU zu überschreiten, werden indirekt betroffen sein: Sie werden von den verpflichteten Unternehmen zur Auskunft und Mitwirkung bei der Erfüllung der Sorgfaltspflicht angehalten werden. Die Verordnung wird für 600 bis 1 000 Unionseinführer direkt gelten. Indirekt werden von der Verordnung etwa 500 Hütten und Raffinerien mit Sitz innerhalb und außerhalb der EU betroffen sein. 249 Am Anwendungsbereich der Verordnung wird kritisiert, dass bestimmte, ähnlich konfliktbehaftete Rohstoffe nicht erfasst sind, insbesondere Lithium, Cobalt und Jade. 250 Außerdem sind Unionseinführer in der Regel sog.»vorgelagerte Unternehmen«, die von den Minen bis zu den Hütten und Raffinerien Rohstoffe abbauen, veredeln und zu Metallen verarbeiten.»Nachgelagerte Unternehmen«, die Metalle einführen und in der Regel erst innerhalb der EU tätig werden, nimmt die VO von Teilen der Sorgfaltspflicht aus. Sie sollen zunächst freiwillig erfüllt werden. Damit scheint sich der Regelungsgehalt der Verordnung leicht umgehen zu lassen. Ob weitere Rohstoffe erfasst werden, die Schwellenwerte gesenkt werden und die verarbeitende Industrie innerhalb der EU gleichermaßen verpflichtet werden soll, 251 wird die Kommission im Rahmen ihrer ersten Review der VO zwei Jahre nach Inkrafttreten einschätzen(Art. 17(2) VO). 249 Siehe Erläuterung der Europäischen Kommission. 250 Teicke / Rust 2017: 450. Die Einfuhr von Diamanten unterliegt bereits seit Langem dem in der VO(EG) Nr. 2368/2002 festgelegten Zertifizierungsprozess. 251 Dafür: Teicke / Rust 2017: 450. 57
Druckschrift
Unternehmen und Menschenrechte : gesetzliche Verpflichtungen zur Sorgfalt im weltweiten Vergleich
Entstehung
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten