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Organisationsstrukturen linker Parlamentsparteien in Ostmitteleuropa
Entstehung
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ist dieses Mitglied selbst Mitglied des Zentralen Ausführenden Ausschusses oder der Zentralen Kontrollkommission beim Zentralen Ausführenden Ausschuss. Die Entscheidung der Ortsorganisation oder des Zentralen Ausführenden Ausschusses muss dem Mitglied in einem bestätigten Brief per Einschreiben überbracht werden. /5/ Der Zentrale Ausführende Ausschuss ist durch eine Drei-Fünftel Mehrheit aller seiner Mitglieder dazu berechtigt, die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes der Č SSD zu kündigen. Gegen die Entscheidung des Zentralen Ausführenden Ausschusses kann Widerspruch beim Parteitag eingelegt werden. Der Widerspruch wird dem Vorstand der Č SSD vorgelegt und duldet keinen Aufschub. Der Vorstand der Č SSD ist verpflichtet den Widerspruch dem Parteitag der Č SSD vorzulegen. Derjenige, der Widerspruch eingelegt hat, hat das Recht an diesem Parteitag teilzunehmen und sich vor diesem zu verteidigen. /6/ Zu einer Kündigung der Mitgliedschaft in der Č SSD führen a) schwerwiegende Verstöße gegen das Statut der Č SSD, b) Handlungen, die die Anstrengungen der Č SSD zur Erfüllung ihres Wahlprogramms in Zweifel ziehen, ebenso kann c) eine rechtskräftige Verurteilung für eine absichtliche Straftat innerhalb von drei Monaten, nachdem die Ortsorganisation davon Kenntnis erhalten hat, d) ein längerfristiges, mehr als ein Jahr betragendes, unentschuldigtes Fernbleiben von den Tätigkeiten in der Č SSD, e) länger als ein Jahr nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge, f) die aktive Teilnahme an Tätigkeiten anderer politischer Parteien oder politischer Bewegungen, ohne die Zustimmung des zuständigen Organs der Č SSD. Art. 8. Rechte und Pflichten ordentlicher Mitglieder /1/ Jedes Mitglied der Č SSD hat die gleichen Rechte und Pflichten und darf nicht aufgrund seiner Volkszugehörigkeit, ethnischen Abstammung oder seines Alters diskriminiert oder bevorzugt werden. /2/ Ein Mitglied der Č SSD hat im Rahmen des Statutes das Recht, a) sich an den Auseinandersetzungen in den Mitgliederversammlungen der Ortsorganisation zu beteiligen und über die Tätigkeit der Ortsorganisation, in der es Mitglied ist, mitzuentscheiden, b) in den Organen der Č SSD frei seine Ansichten zu äußern, seinen Standpunkt zur Arbeit und zur Politik der Č SSD und zur Tätigkeit einzelner Funktionäre der Č SSD zu bekennen, ohne Folgen zu fürchten, c) seine Ansichten innerhalb der Č SSD, auch wenn es die Ansichten einer Minderheit sind, zu verteidigen, d) seine Stimme abzugeben, zu wählen und in alle Funktionen gewählt zu werden, im Einklang mit dem Statut der Č SSD, e) den Organen der Č SSD auf allen Ebenen Vorschläge und Eingaben vorzulegen; das zuständige Organ der Č SSD ist verpflichtet, auf offiziell eingereichte Eingaben innerhalb von 30 Tagen von seiner ersten Zusammenkunft nach Erhalt der Eingabe zu antworten, f) sich an allen Auseinandersetzungen jedes Organs auf allen Ebenen der Č SSD zu beteiligen, sofern sich dieses Organ mit Fragen beschäftigt, die dieses Mitglied persönlich betreffen(zum Beispiel die Aufhebung, Kündigung oder Unterbrechung 88