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Organisationsstrukturen linker Parlamentsparteien in Ostmitteleuropa
Entstehung
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seiner Mitgliedschaft in der Č SSD); von diesen Auseinandersetzungen muss das Mitglied ordentlich mit einem bestätigten Brief per Einschreiben informiert werden, g) Informationen und auf Wunsch Erklärungen, die Tätigkeit auf allen Ebenen der Č SSD betreffend, zu erhalten, h) den Rat und die Unterstützung der Organe der Č SSD bei der Ausführung seiner Funktion in der Č SSD oder in einem öffentlichen Amt zu genießen, i) Rechtsbeistand zu erhalten, für den Fall, dass das Mitglied einer Untersuchung oder Verfolgung für seine politische Tätigkeit für die Č SSD unterzogen wird. /3/ Das Mitglied ist verpflichtet a) das Statut der Č SSD einzuhalten und sich nach dem Programm der Č SSD zu richten, b) mittels seiner Tätigkeit und seines Auftretens die Politik der Č SSD durchzusetzen, c) die Anforderungen der Organe der Č SSD zu erfüllen, d) die Pflichten zu erfüllen, die sich aus einer Funktion, die freiwillig angenommen wurde, gegenüber dem Organ der Č SSD, welches das Mitglied in diese Funktion gewählt hat, ergeben, e) die Mitgliedsbeiträge ordentlich und rechtzeitig zu bezahlen, f) das Eigentum der Č SSD zu schützen und zu bewahren. Art. 9. Ehrenmitgliedschaft /1/ Die Ehrenmitgliedschaft kann einem Staatsbürger der Tschechischen Republik ausschließlich durch den Parteitag der Č SSD oder den Zentralen Ausführenden Ausschuss zuteil werden. Die Ehrenmitgliedschaft kann nur das Organ der Č SSD entziehen, welches diese Ehrenmitgliedschaft verliehen hat. /2/ Das Dokument einer Ehrenmitgliedschaft in der Č SSD ist dieUrkunde über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft in der Č SSD. Art. 10. Ehrenämter /1/ Das Amt des Ehrenvorsitzenden der Č SSD kann ausschließlich durch den Parteitag der Č SSD übertragen oder entzogen werden. /2/ Andere Ehrenämter können immer nur von dem zuständigen höheren Organ der Č SSD übertragen oder entzogen werden. /3/ Der Träger eines Ehrenamtes kann sich an allen Auseinandersetzungen desjenigen Organs der Č SSD mit beratendender Stimme beteiligen, sowie an allen Auseinandersetzungen der untergeordneten Organe der Č SSD mit beratender Stimme teilnehmen. Art. 11. Mitgliedsbeiträge /1/ Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Art deren Verteilung, die Berechnung und Verwendung der Ausgaben daraus, bestimmt der Zentrale Ausführende Ausschuss. /2/ Bei der Durchführung eines Parteitages oder einer Konferenz der Č SSD oder bei den Wahlen in das Parlament der Tschechischen Republik, in die Vertretungen der höheren 89