Wahl der Delegierten der Bezirkskonferenz erstellen und darüber alle Ortsorganisationen informieren, g) schlägt die Kandidaten für die Kreiskontrollkommission und die Zentrale Kontrollkommission vor. /2/ Auf die städtische Konferenz in Städten, die einen selbständigen Bezirk bilden, und auf die Stadtbezirkskonferenz in der Hauptstadt Prag wird Artikel 16 Abs.1 sinngemäß angewandt. Art. 17. Der ausführende Bezirksausschuss und sein Vorstand /1/ Der Ausführende Bezirksausschuss a) wird von dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Mitgliedern des Ausführenden Bezirksausschusses gebildet, b) ist für zwei Jahre gewählt, c) wählt aus seiner Mitte stellvertretende Vorsitzende und beruft diese ab(sofern sie nicht von der Bezirkskonferenz gewählt wurden); mindestens in eines der Ä mter des stellvertretenden Vorsitzenden muss eine Frau gewählt werden, d) tritt nach Bedarf, mindestens einmal in zwei Monaten, zusammen; die Versammlungen beruft deren Vorsitzender ein, e) der Vorsitzende ist verpflichtet eine Versammlung des Ausführenden Bezirksausschusses einzuberufen, wenn es mehr als zwei Fünftel der Mitglieder des Ausführenden Bezirksausschusses verlangen, f) leitet die Tätigkeit der Bezirksorganisation in den Zeiträumen zwischen den einzelnen Versammlungen der Bezirkskonferenz, g) sichert die Umsetzung der Entscheidungen der Bezirkskonferenz und der höheren Organe der Č SSD, h) diskutiert den Vorschlag seines Vorsitzenden über die Besetzung des Amtes eines Sekretärs im Ausführenden Bezirksausschuss auf Grundlage eines Auswahlverfahrens, dessen Regeln der Zentrale Ausführende Ausschuss festlegt, i) nimmt die Ernennung und Abberufung des Sekretärs zur Kenntnis; dieser Angestellte der Č SSD wird auf Vorschlag des Ausführenden Bezirksausschusses vom stellvertretenden Vorsitzenden für die Leitung der Č SSD ins Amt berufen und daraus entlassen, j) ist verpflichtet eine Bezirkskonferenz einzuberufen, wenn dies von mindestens zwei Fünfteln der Mitglieder aller Ortsorganisationen beantragt wird, k) teilt dem Zentralen Ausführenden Ausschuss die Namen der auf der Bezirkskonferenz gewählten Delegierten des Parteitages der Č SSD und deren Stellvertreter, spätestens bis acht Wochen vor dem Stattfinden eines Parteitages der Č SSD, mit, l) bestätigt bis zum 31. 3. jedes Kalenderjahres die Auflösung der Mitgliedschaft für den Artikel 7 Abs. 1 Buchst. d). 94
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Organisationsstrukturen linker Parlamentsparteien in Ostmitteleuropa
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