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Organisationsstrukturen linker Parlamentsparteien in Ostmitteleuropa
Entstehung
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d) bestimmt die grundlegenden Richtlinien der Politik der Č SSD auf dem Gebiet der Tätigkeit der Kreisorganisation; bei ihren Entscheidungen handelt sie in Übereinstimmung mit den höheren Organen der Č SSD, e) stimmt der Aufstellung der Kandidaten für die Wahl in die Organe des Kreises und in das Parlament der Tschechischen Republik zu, f) wählt für die Kreisorganisation die Delegierten und ihre Stellvertreter für den Parteitag der Č SSD; wählt das Mitglied des Vorstandes der Č SSD für diesen Kreis, das damit gleichzeitig Mitglied des Zentralen Ausführenden Ausschusses wird, g) wählt das Mitglied des Zentralen Ausführenden Ausschusses und dessen Stellvertreter, die im Zentralen Ausführenden Ausschuss die Kreisorganisation vertreten, und beruft diese ab, h) findet mindestens einmal in zwei Jahren statt und wird vom Vorsitzenden des Ausführenden Kreisausschusses einberufen; das Datum der Veranstaltung der Konferenz muss allen Ausführenden Bezirksausschüssen der gegebenen Region mindestens 30 Tage im Voraus bekannt sein; in außergewöhnlichen Fällen kann der Ausführende Kreisausschuss über eine Verkürzung dieser Frist auf 10 Tage entscheiden, dazu werden drei Fünftel der Stimmen aller seiner Mitglieder benötigt; die gleiche Frist gilt für die Aufstellung eines Systems zur Wahl der Delegierten der Kreiskonferenz und das Informieren aller betroffenen Ausführenden Bezirksausschüsse durch den Ausführenden Kreisausschuss, i) wählt das Mitglied des Zentralen Ausführenden Ausschusses und dessen Stellvertreter. Art. 21. Der ausführende Kreisausschuss der Č SSD und dessen Vorstand /1/ Der Ausführende Kreisausschuss a) wird vom Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vorsitzenden des Klubs der Vertreter in den Kreisvertretungen und den Mitgliedern des Ausführenden Kreisausschusses gebildet, b) ist für zwei Jahre gewählt, c) wählt aus seiner Mitte die stellvertretenden Vorsitzenden und beruft diese ab(falls diese nicht bereits von der Kreiskonferenz gewählt wurden); als mindestens einer der stellvertretenden Vorsitzenden muss eine Frau gewählt werden, d) tritt nach Bedarf, mindestens einmal in zwei Monaten, zusammen; die Sitzungen des Ausführenden Kreisausschusses beruft der Vorsitzende ein, e) leitet die Tätigkeit der Kreisorganisation in der Zeit zwischen den einzelnen Zusammenkünften der Kreiskonferenz, f) sichert die Umsetzung der Beschlüsse der Kreiskonferenz und der Beschlüsse der höheren Organe der Č SSD, g) diskutiert den Vorschlag seines Vorsitzenden über die Besetzung der Funktion des Sekretärs und den Vorschlag über dessen Absetzung, h) nimmt die Ernennung und Abberufung des Sekretärs des Ausführenden Kreisausschusses zur Kenntnis; dieser Angestellte der Č SSD wird auf Vorschlag des Ausführenden Kreisausschusses vom stellvertretenden Vorsitzenden für die Leitung der Č SSD ernannt, i) ist verpflichtet eine Kreiskonferenz einzuberufen, falls dies mindestens zwei Fünftel aller Bezirksorganisationen in der jeweiligen Region verlangen, j) gibt spätestens 45 Tage vor dem Stattfinden eines Parteitages der Č SSD die Namen der für die Kreisorganisation gewählten Delegierten des Parteitages der Č SSD bekannt, ebenso die Namen deren Stellvertreter. 96