j) beschließt das Erliegen der Č SSD mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen aller Delegierten mit vollem Stimmrecht; sofern es durch das Erliegen der Č SSD zu deren freiwilliger Auflösung kommt, ist der Parteitag verpflichtet, einen Liquidator zu bestimmen und über die Verfahrensweise im Umgang mit den zu liquidierenden Eigentumsbeständen zu entscheiden. Sofern es zu einem Erliegen der Č SSD als Ergebnis eines Zusammenschlusses mit einer anderen politischen Partei oder politischen Bewegung oder der Umwandlung in eine Bürgervereinigung kommt, so gehen aller ihr Besitz und ihre Verpflichtungen auf den Rechtsnachfolger über. /2/ Ein außerordentlicher Parteitag der Č SSD muss dann einberufen werden, wenn dies der Zentrale Ausführende Ausschuss mit mindestens einer Drei-Fünftel-Mehrheit der Stimmen aller seiner Mitglieder entscheidet, oder wenn dies mindestens drei Fünftel der Kreis- oder Bezirksorganisationen verlangen; der Tag der Veranstaltung eines außerordentlichen Parteitages der Č SSD, der Schlüssel zur Bestimmung und der Zusammensetzung der Delegierten mit vollem Stimmrecht und der Programmvorschlag müssen vom Zentralen Ausführenden Ausschuss allen Kreisorganisationen und Bezirksorganisationen mindestens 90 Tage vor dessen Veranstaltung bekannt gegeben werden. Art. 24. Die Konferenz der Č SSD /1/ Der Zentrale Ausführende Ausschuss beruft die Konferenz der Č SSD zur Bearbeitung aktueller und grundsätzlicher politischer Fragen ein. /2/ Die Konferenz der Č SSD setzt sich zusammen aus den Delegierten mit vollem Stimmrecht, den Delegierten mit beratender Stimme und Gästen, deren Zusammensetzung und Anzahl der Zentrale Ausführende Ausschuss spätestens 60 Tage vor der Veranstaltung der Konferenz der Č SSD festlegt. Art. 25. Der Zentrale Ausführende Ausschuss der Č SSD /1/ Der Zentrale Ausführende Ausschuss a) leitet die Tätigkeit der Č SSD in dem Zeitraum zwischen den Parteitagen, b) sichert die Realisierung der Erfüllung der Beschlüsse des Parteitages der Č SSD und des durch den Parteitag bestimmten politischen Programms, ebenso wie der durch den Parteitag bestimmten Ziele und Hauptaufgaben der Č SSD, c) gibt seine Zustimmung zum Jahresgeschäftsplan und dem Geschäftsbericht des jeweiligen Jahres, d) ist in seiner Tätigkeit dem Parteitag der Č SSD verantwortlich, e) bildet sich aus den Mitgliedern des Vorstandes der Č SSD, den einzeln gewählten Vertretern aus jeder Bezirksorganisation und Kreisorganisation und fünf Vertretern der Mitglieder der ausländischen Region der Č SSD, f) ist berechtigt dem Vorsitzenden, dem statuierten stellvertretenden Vorsitzenden und den anderen stellvertretenden Vorsitzenden und den Mitgliedern des Vorstandes der Č SSD das Misstrauen auszusprechen. Falls es zur Aussprache des Misstrauens gegenüber einem oder mehreren Mitgliedern des Vorstandes, welche im vorangegangenen Satz erwähnt wurden, mit einer Dreifünftel-Mehrheit aller Mitglieder des Zentralen Ausführenden Ausschusses kommt, so beruft der Zentrale Ausführende Ausschuss diesen oder diese ab und führt eine Neuwahl durch, mit Ausnahme der Wahl des Vorsitzenden der Č SSD. In außerordentlichen Fällen führt der Zentrale 98
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Organisationsstrukturen linker Parlamentsparteien in Ostmitteleuropa
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