d) kann vorschlagen: • die Kandidaten als Mitglieder und Funktionäre der oberen Organe der SDL, • die Kandidaten für Ä mter als Abgeordnete und den Vorsitzenden der Selbstverwaltung des Kreises und Kandidaten als Abgeordnete in den NR SR. 40. In den Zeiträumen zwischen den Mitgliederversammlungen sichert und leitet deren Ausschuss die Tätigkeit der Grundorganisation. In der Regel wählt der Ausschuss auf seiner ersten Sitzung den stellvertretenden Vorsitzenden, den Sekretär, den Geschäftsführer und den Schriftführer und legt die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Ausschusses in folgenden Bereichen fest: Kommunalpolitik, Propaganda und innerparteiliche Information, Personalfragen und das Gewinnen neuer Mitglieder. 41. Die Grundorganisation bildet ihre innere Struktur nach ihren konkreten Bedürfnissen und den Bedingungen ihrer Tätigkeit. Über die innere organisatorische Gliederung entscheidet ausschließlich die Mitgliederversammlung. 42. In den Städten, Stadtteilen und Gemeinden, in denen mehrere Grundorganisationen der SDL` arbeiten, können diese einen gemeinsamen Koordinationsausschuss(der gesamtstädtische, gesamtdörfliche) für die Koordination der Parteiarbeit gründen. Die Grundorganisationen einigen sich gleichzeitig über die Art und Weise der Bildung des gemeinsamen Organs und dessen Vollmachten. 43. Mindestens drei Mitglieder können eine Zelle der SDL` gründen, deren Umfang der Vollmachten der Bezirksausschuss der SDL` festlegt. Dieser leitet auch die Tätigkeit der Mitglieder die nicht in einer Grundorganisation organisiert sind und keine Zelle bilden. 44. Die Parteiorgane und-organisationen binden in ihre Tätigkeit auch weitere Bürger ein, die mit der SDL` sympathisieren, mit denen sie sich auf die Art der gemeinsamen Zusammenarbeit einigen. Diese legen aus ihren Räten eine Kontaktperson fest in den Städten und Gemeinden, in denen es keine Mitglieder der SDL` gibt. Die Bezirksorgane der SDL` 45. Die Bezirksorgane der SDL` sind verantwortlich für das Niveau der Parteiarbeit im Bezirks bei der Umsetzung der politischen Linie der Partei und für die Ergebnisse der Kommunalpolitik. 46. Die Organe der Bezirksorganisation der SDL` sind; die Bezirkskonferenz, der Bezirksausschuss(im Folgenden BA SDL`), der Bezirksvorstand(im Folgenden BV SDL`) die Bezirksschiedskommission, die Bezirksrevisionskommission, die Räte und Kommissionen, die der BA SDL` festgelegt hat. 47. Das oberste Organ der Bezirksorganisation der Partei ist die Bezirkskonferenz der SDL`. Diese tritt mindestens einmal in zwei Jahren zusammen. 48. Die Delegierten mit vollem Stimmrecht sind: Mitglieder des BA SDL`; die Mitglieder der Bezirksschiedskommission; diejenigen Delegierten, die von den GO SDL` nach einem Schlüssel gewählt wurden, den der BA SDL` so festgelegt hat, dass sie die Mehrheit der Delegierten bilden; die Delegierten aus den Reihen der Frauen in Hinblick auf die prozentuale Vertretung der Frauen in der Mitgliederbasis gewählt werden. 49. Das Recht, mit beratender Stimme an der Bezirkskonferenz teilzunehmen, haben die Bürgermeister und Oberbürgermeister, die für die SDL` kandidierten, die Mitglieder der Bezirksrevisionskommission, die Abgeordneten der Kreisselbstverwaltungen und des NR SR im Bezirks, wenn sie nicht Delegierte mit vollem Stimmrecht sind. Das Teilnahmerecht an der Kreiskonferenz haben auch die Mitglieder aller Parteiorgane. 50. Die Bezirkskonferenz der SDL` führt Sitzungen durch und a) beschließt: • den Bericht über die Tätigkeit und weitere Aufgaben der Bezirksorganisation der SDL`, 160
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Organisationsstrukturen linker Parlamentsparteien in Ostmitteleuropa
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