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Die EU-Osterweiterung als Herausforderung : zur institutionellen Reformbedürftigkeit und grundlegenden Rolle der Europäischen Union ; eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 06. November 2000 in Berlin
Entstehung
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21 28. Der RAT muss als starke zweite Kammer eine entscheidende Rolle in einer funktionierenden europäischen Föderation spielen. Kurzfristig muss sei­ne Funktionsweise verbessert werden. Das erfordert vor allem Aufhebung je­der Form von Veto bzw. Einstimmigkeit sowie eine bessere Form der inneren Abstimmung sowie Verzicht auf noch weitergehendes Intervenieren in die exekutiven Befugnisse der Kommission. Langfristig wird der Rat einen größeren Teil seiner politisch-exekutiven Regie­rungsbefugnisse, die er sich in den letzten Jahrzehnten angeeignet hat, an Kommission und Parlament abtreten müssen. Diesen wird langfristig die wich­tigere Rolle im europäischen politischen System zukommen. Aber das ist ein langwieriger politischer Prozess. Mit Verfassungsänderungen allein ist da nicht viel zu machen; denn nirgends im Vertrag sind die politischen Befugnisse des Europäischen Rates umschrieben. Er hat sie sich im Laufe der Jahre ganz ein­fach genommen. Dagegen ist ihm ein formales Initiativrecht für Gesetzgebung einzuräumen, das ihm ebenso wie dem Parlament bisher fehlt. 29. Die Rolle des Wirtschafts- und Sozialausschusses(WSA) und des Ausschusses der Regionen ist langfristig neu zu überdenken. Das europäi­sche System der Regierung braucht zweifellos eine wie auch immer geartete Form der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der europäischen Regierung, al­lein schon um die große Entfernung zwischen Regierenden und Regierten ein wenig zu überbrücken. Es scheint ratsam, die gegenwärtig getrennten bera­tenden Gremien in einem die gesamte Zivilgesellschaft umfassenden Aus­schuss zu vereinen. Das könnte eine der Anregungen sein, die die Kommissi­on in ihrem Weißbuch zur europäischen Regierung und Zivilgesellschaft 2001 unterbreiten könnte. Die europäische Föderation bleibt das Ziel; dahin geht es über einen langen politischen Prozess 30. Bis spätestens 2005 könnte eine europäische Verfassung den gegenwär­tigen Zustand der Verfassungswirklichkeit mit weiteren Verbesserungen kon­solidieren. Zu diesem Zweck sollte der Europäische Rat bis Ende 2001 einen Verfassungskonvent(nach dem Vorbild des Konvents für die Charta der Grundrechte) einberufen.