41 4. Zur langfristigen Aufgabenverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund der Erweiterung Claus-Peter Clostermeyer Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg 4.1 Keine Entscheidung ohne Parlament und Öffentlichkeit Thesen 1. Bereits heute sind die Reformnotwendigkeiten für die EU überdeutlich: Einem Übermaß an Aktivitäten auf peripheren Gebieten – zum Teil auch jenseits eigentlicher EU-Zuständigkeiten – stehen Defizite auf wichtigen Gebieten, bei denen europäisches Handeln geboten ist, gegenüber. 2. Die manifesten Probleme, zu einer konsistenten und gemeinschaftlich getragenen europäischen Politik zu gelangen, werden mit der Erweiterung zunehmen. Das Interessenspektrum wird dadurch breiter, die Entscheidungsfindung schwieriger. 3. Notwendig wird es sein, das Subsidiaritätsprinzip von einem Grundsatz für die Kompetenzausübung zu einer Richtschnur für die Kompetenzverteilung weiterzuentwickeln. Auf der Grundlage der bisherigen Verträge geht es um Aufgabenkritik ebenso wie die Definition zusätzlicher europäischer Aufgabenfelder. Ziel ist es, dadurch Effizienz und Legitimität europäischen Handelns gleichermaßen zu verbessern. 4. Notwendig ist eine Stärkung der europäischen Handlungsfähigkeit nach innen und nach außen durch den weitestgehenden Übergang zu Mehrheitsentscheidungen. Als Gegengewicht dazu müssen die Kompetenzen hinreichend präzise definiert werden. Es bietet sich eine Unterscheidung nach ausschließlichen, partiellen und konkurrierenden EU-Zuständigkeiten an. Im Gegenzug sollten auch die Kompetenzbereiche im EU-Vertrag definiert werden, die von den Mitgliedstaaten ausgefüllt werden müssen und in die die EU nicht eingreifen darf. Zur Sicherung dieses Gleichgewichts sollte ein Schiedsgericht,
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Die EU-Osterweiterung als Herausforderung : zur institutionellen Reformbedürftigkeit und grundlegenden Rolle der Europäischen Union ; eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 06. November 2000 in Berlin
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