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Die EU-Osterweiterung als Herausforderung : zur institutionellen Reformbedürftigkeit und grundlegenden Rolle der Europäischen Union ; eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 06. November 2000 in Berlin
Entstehung
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41 4. Zur langfristigen Aufgabenverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund der Erweiterung Claus-Peter Clostermeyer Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg 4.1 Keine Entscheidung ohne Parlament und Öffentlichkeit Thesen 1. Bereits heute sind die Reformnotwendigkeiten für die EU überdeutlich: Ei­nem Übermaß an Aktivitäten auf peripheren Gebieten zum Teil auch jenseits eigentlicher EU-Zuständigkeiten stehen Defizite auf wichtigen Gebieten, bei denen europäisches Handeln geboten ist, gegenüber. 2. Die manifesten Probleme, zu einer konsistenten und gemeinschaftlich ge­tragenen europäischen Politik zu gelangen, werden mit der Erweiterung zu­nehmen. Das Interessenspektrum wird dadurch breiter, die Entscheidungsfin­dung schwieriger. 3. Notwendig wird es sein, das Subsidiaritätsprinzip von einem Grundsatz für die Kompetenzausübung zu einer Richtschnur für die Kompetenzverteilung weiterzuentwickeln. Auf der Grundlage der bisherigen Verträge geht es um Aufgabenkritik ebenso wie die Definition zusätzlicher europäischer Aufgaben­felder. Ziel ist es, dadurch Effizienz und Legitimität europäischen Handelns gleichermaßen zu verbessern. 4. Notwendig ist eine Stärkung der europäischen Handlungsfähigkeit nach innen und nach außen durch den weitestgehenden Übergang zu Mehrheits­entscheidungen. Als Gegengewicht dazu müssen die Kompetenzen hinrei­chend präzise definiert werden. Es bietet sich eine Unterscheidung nach aus­schließlichen, partiellen und konkurrierenden EU-Zuständigkeiten an. Im Ge­genzug sollten auch die Kompetenzbereiche im EU-Vertrag definiert werden, die von den Mitgliedstaaten ausgefüllt werden müssen und in die die EU nicht eingreifen darf. Zur Sicherung dieses Gleichgewichts sollte ein Schiedsgericht,