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Die EU-Osterweiterung als Herausforderung : zur institutionellen Reformbedürftigkeit und grundlegenden Rolle der Europäischen Union ; eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 06. November 2000 in Berlin
Entstehung
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47 Welche Aufgabenverteilung ist angesichts einer solchen Situation denkbar? Aufgabenverteilung ist, wenn man sie vom jeweils zu lösenden Problem her definiert, eine durchaus lösbar erscheinende Frage. Als allgemeine Regel kann sie jedoch nur sehr formal bestimmt werden kann. Generalisiert würde die Formel lauten: Die Gemeinschaft definiert übergeordnete Ziele, die sich aus den Interes­sen der Bevölkerung und dem Bedarf an Handlungsfähigkeit auf in­ternationaler Ebene ergeben. Die jeweils betroffene Ebene richtet ihr Handeln an diesen Zielen aus, wo­bei sie die konkrete Umsetzung entsprechend den regionalen Besonderhei­ten organisiert, was einen Gestaltungsspielraum bedeutet. Der Kommission steht ein Kontroll- und Sanktionsmechanismus zur Verfü­gung, der auf die Einhaltung der gemeinschaftlichen Vorgaben ausgerichtet ist. In einem System, das sich einer gemeinsamen Souveränitätsausübung ver­pflichtet fühlt, ist dies kein problematisches Modell. Am Beispiel der Strukturfonds, dem zweitgrößten Ausgabekomplex der Ge­meinschaft, von dem zudem verbreitet behauptet wird, er erlaube der Kom­mission ein unzulässiges Hineinregieren in die Regionalpolitik bis auf die kommunale Ebene würde dies bedeuten: Die Gemeinschaft setzt für die Verwendung der Gemeinschaftsmittel stra­tegische Ziele fest. Die Empfänger entscheiden vor dem Hintergrund ihrer regionalen Lage welcher Bedarf im Sinne der Ziele gegeben ist und mit welchen Maßnah­men er gedeckt werden kann. Die Kommission hat die Möglichkeit der nachträglichen Prüfung, ob die Mit­tel auch im Sinne der Zielsetzung verwendet worden sind. Dabei kann sie auch, falls dies nicht geschehen ist, die Rückerstattung der Mittel einfor­dern.