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Polen und Deutschland gemeinsam in der EU : auf dem Wege zur vollen Dienstleistungs- und Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa? ; Eine gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Wirtschafts- und Handelsabteilung des Generalkonsulats der Republik Polen in Köln am 20. Juni 2005 in Köln
Entstehung
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34 Problematische Legalität Die Vertreterin des Gewerkschaftsverbandes Ursula Polzer hält jedoch nicht nur den Missbrauch, sondern insbesondere die legalen Schlupflöcher für höchst problematisch. Als Beispiel nennt sie den im April 2005 bekannt gewordenen Fall einer deutschen Spedition. Das Unternehmen flagge LKW nach Zypern aus, um die dort herrschenden günstigeren Rechtsnormen nutzten zu können. Dies sei ein legales Vorgehen, wenn man folgende Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit anlege. 1. Handelt es sich um eine vorübergehende Dienstleistung? 2. Erfolgt sie unter solchen Voraussetzungen, welche der Erbringungsstaat, d.h. das Herkunftsland, für die eigenen Angehörigen vorschreibt? Auch die Bestimmungen der Niederlassungsfreiheit seien im obengenannten Beispiel erfüllt, denn jedes Unternehmen dürfe sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat nach dessen Bedingungen niederlassen. D.h., es muss eine wirtschaftliche Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung auf eine unbestimmte Zeit ausüben. Diese Definition schließe von vornherein Scheinfirmen als Form des Missbrauchs der Dienstleistungsfreiheit aus. Auch die Übergangsregelungen halte das obige Unternehmen ein. Aufgrund der Übergangsregelungen, die für die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland gelten, bräuchten Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten weiterhin eine Arbeitserlaubnis für eine Beschäftigung in Deutschland. Der Erteilung einer Arbeitserlaubnis gehe eine Vorrangprüfung voraus: Gebe es geeignete deutsche Arbeitnehmer, dürfe eine solche Erlaubnis nicht erteilt werden. Im Verkehr sähen die Übergangsregelungen vor, dass Frachtfahrten von Unternehmen aus den meisten Beitrittsländern nur zwischen Deutschland und diesen Ländern erfolgen dürften. Sie dürften jedoch nicht innerhalb Deutschlands Dienstleistungen anbieten. Ausgenommen von diesen Regelungen seien aber Slowenien, Malta und Zypern, da man bei Abschluss der Verträge davon ausging, dass diese Länder schon sehr hohe Sozialkonditionen hätten. Zwischen Polen und Zypern herrsche wiederum Arbeitnehmerfreizügigkeit. Unter Berücksichtigung all dieser Gesichtspunkte sei das Verhalten der Spedition Urbanus eine legale Methode, die größeren rechtlichen Rahmenbedingungen in der