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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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päischen Gewerkschaftsbund(EGB) und im Internationalen Bund freier Gewerkschaften (IBFG). Im Mittelpunkt der Arbeit stehen Menschen- und Gewerkschaftsrechte, vor allem auch das Eintreten für die weltweite Einhaltung von Kernarbeitsstandards. Zielgruppen der Arbeit sind die Mitglieder, betriebliche Interessenvertretungen, Gewerkschaftsju­gend, allgemeine Öffentlichkeit und Multiplikatoren der Erwachsenenbildung Publikation: Jahrbuch des Internationalen Bundes freier Gewerkschaften: Verletzung der Ge­werkschaftsrechte. Erscheint jährlich im September. Anzufordern beim DGB­Bundesvorstand Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland Referat Menschenrechte Postfach 101142 70010 Stuttgart Tel.: 0711- 21 59 743 Fax: 0711- 21 59 368 Email: m.windfuhr@diakonie-human-rights.org Ansprechpartner: Michael Windfuhr, Referatsleiter Im Diakonischen Werk der EKD arbeiten evangelische Landes- und Freikirchen und über 100 Fachverbände in allen Feldern kirchlicher Sozialarbeit in Deutschland zusam­men. Das 1977 mit dem Auftrag eingerichtete Referat Menschenrechte, in Einzelfäl­len für Opfer von Menschenrechtsverletzungen unterstützend tätig zu werden, bearbei­tet übergreifende Menschenrechtsthemen und fördert Initiativen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in ausgewählten Ländern. Außerdem wird die Weiterentwick­lung der Strukturen des Menschenrechtsschutzes auf nationaler wie internationaler Ebe­ne unterstützt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen neben der allgemeinen Servicefunktion der Menschenrechtsfachstelle für die gesamte Diakonie und Brot für die Welt vier Schwerpunktthemen, die für die Arbeit der kommenden Jahre von großer Bedeutung sein werden. 1. Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen Internationale Lobbyarbeit ist zur Rückerlangung der Sicherheit von akut bedroh­ten Menschenrechtsverteidigern oftmals eine entscheidende Komponente. Zent­rale Idee und Anliegen der Arbeit des Referates ist es, den Schutz von Menschen­rechtsverteidigern sowohl von bürgerlichen/politischen wie auch von wirtschaftli­chen, sozialen und kulturellen Menschenrechten vor allem in den regionalen Menschenrechtsschutzsystemen zu stärken, d.h. Partner zu befähigen, geeignete Fälle im afrikanischen, europäischen und interamerikanischen Menschenrechts­system voranzubringen. Eilaktionen zu ausgewählten Fällen komplementieren den Ansatz. 2. Überwindung von Gewalt und Durchsetzung von Menschenrechten im Kontext von Gewaltökonomien und sich zuspitzender Ressourcenkonflik­te Im schwierigen Umfeld von Situationen, in denen Staatlichkeit nur noch in Frag­menten funktioniert, ist es notwendig über menschenrechtliche Antworten nach­41