tionale Gesellschaft für Menschenrechte, Kindernothilfe, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, Pax Christi, Vereinte Evangelische Mission. péêÉÅÜÉêW=gçÅÜÉå=jçííÉ=EsÉêÉáåíÉ=bî~åÖÉäáëÅÜÉ=jáëëáçåFK== 8. AG Menschenrechtsverteidiger im FORUM MENSCHENRECHTE von Wolfgang Grenz Hintergrundinformation Am 9. Dezember 1998 wurde die„Erklärung für Menschenrechtsverteidiger/innen“ bzw. die„Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen“ von der VN-Vollversammlung verabschiedet. Die Vereinten Nationen, Regierungen, Nichtregierungsorganisationen, Institutionen und Einzelpersonen müssen sich dafür einsetzen, dass die in dieser Erklärung formulierten Verpflichtungen umgesetzt und konkrete Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/n/innen ergriffen werden. Menschenrechtsverteidiger setzen sich aktiv und gewaltfrei für die Einhaltung und Durchsetzung der unteilbaren und in gegenseitiger Abhängigkeit stehenden bürgerlichen und politischen wie wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte ein. Das Spektrum ihrer Tätigkeiten entspricht der Gesamtheit aller Menschenrechte. Internationale Menschenrechtsarbeit beruht weitgehend auf der Zusammenarbeit mit den MenschenrechtsverteidigerInnen vor Ort in aller Welt. Letzten Endes stützt sich die Arbeit von internationalen Menschenrechtsorganisationen ebenso wie die der VN immer wieder auf die Recherchen von engagierten Einzelpersonen, kleinen Menschenrechtsgruppen oder Dorfgemeinschaften in den betroffenen Ländern. Durch ihren Einsatz schaffen sich MenschenrechtsverteidigerInnen Feinde in Regierungen und dominanten Gesellschaftsgruppen. In vielen Ländern werden sie von Militär, Polizei und anderen Staatsorganen bedroht, willkürlich verhaftet, misshandelt oder sogar ermordet. Staatliche Sicherheitskräfte dulden oder unterstützen es, wenn solche Verbrechen von paramilitärischen Milizen, Todesschwadronen oder der organisierten Kriminalität begangen werden. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter wird verhindert. Zunehmend werden Menschenrechtsverteidiger mit Rufmordkampagnen überzogen, die sie in die Nähe von bewaffneten Oppositionsbewegungen oder„Terroristen“ rücken. Aufgaben und Ziele Schutz der MenschenrechtsverteidigerInnen vor Ort und in der Region: Beobachtung, Überprüfung und Kommentierung der Praxis der deutschen Auslandsvertretungen hinsichtlich der Unterstützung und des Schutzes bedrohter Menschenrechtsverteidiger entsprechend den EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern; weiteres Eintreten für die Annahme des Entwurfs eines Aufnahmeprogramms für MenschenrechtsverteidigerInnen in Deutschland durch die Bundesregierung. 89
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