Aktuelle Themen Die AG hat ein Schutz- und Aufnahmeprogramm für gefährdete MenschenrechtsverteidigerInnen erarbeitet und der Bundesregierung vorgelegt. Die Bundesregierung hat es bisher abgelehnt, einem Programm auf der Basis unseres Entwurfs zuzustimmen. Die AG wird weiter bei Lobbygesprächen für diesen Programmentwurf werben. Unabhängig vom Erreichen eines Aufnahmeprogramms wird die AG versuchen, mehr Städte zu gewinnen, die sich bereit erklären, in dringenden Fällen gefährdete MenschenrechtsverteidigerInnen vorübergehend aufzunehmen. Die AG wird die Politik der Bundesregierung und der deutschen Auslandsvertretungen dahingehend beobachten und überprüfen, wie sie die EU-Leitlinien und das EUHandbuch zum Schutz der MenschenrechtsverteidigerInnen vor Ort umsetzen. In Einzelfällen werden wir sie zur konkreten Unterstützung auffordern. hçããáëë~êáëÅÜÉê=péêÉÅÜÉê=ÇÉê=^dW=tçäÑÖ~åÖ=dêÉåò=E~ãåÉëíó=áåíÉêå~íáçå~äFK== 9. AG Wirtschaft und Menschenrechte im FORUM MENSCHENRECHTE von Elisabeth Strohscheidt Hintergrundinformation Die Hauptverantwortung für die Achtung, den Schutz und die Erfüllung aller Menschenrechte liegt bei den Staaten. Die rasant fortschreitende wirtschaftliche Globalisierung hat jedoch den wirtschaftlichen wie politischen Einfluss und Gestaltungsspielraum von Unternehmen, insbesondere von Transnationalen Konzernen, erheblich erweitert. Die bürgerlichen und politischen und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte von Milliarden von Menschen werden direkt oder indirekt durch unternehmerisches Handeln beeinflusst – im Positiven wie im Negativen. Damit tragen Unternehmen auch eine gewachsene Verantwortung für diese Menschenrechte. Das Völkerrecht hat mit dieser rasanten Entwicklung jedoch nicht Schritt gehalten. Völkerrechtlich sind Unternehmen bislang nur mittelbar durch menschenrechtliche Normen verpflichtet, denn nach wie vor geht das Völkerrecht davon aus, dass Staaten für den Schutz der Menschenrechte verantwortlich sind, d.h., dass sie diese auch gegenüber Dritten durchzusetzen haben. Dies stellt vor allem die Bevölkerung in schwachen oder zerfallenden Staaten vor ein enormes Problem, da der Staat sie nicht vor Menschenrechtsverletzungen von(international agierenden) Unternehmen schützen kann oder will. Eine wachsende Zahl von Unternehmen und Branchen stellen sich ihrer Verantwortung dadurch, dass sie sich freiwillige Verhaltenskodizes geben. In Inhalt und Reichweite unterscheiden diese sich gravierend. Ihre Einhaltung und Überprüfung ist oft wenig transparent. Auf zwischenstaatlicher Ebene stehen bislang Instrumente wie die OECD-Leitsätze für Unternehmen zur Verfügung. Und der VN-Generalsekretär Kofi Annan hat auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos 1999 die Unternehmen aufgerufen, im Rahmen eines Globalen Paktes neun(inzwischen zehn) sehr allgemein gehaltene Prinzi90
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