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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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Aktuelle Themen Die AG hat ein Schutz- und Aufnahmeprogramm für gefährdete Menschen­rechtsverteidigerInnen erarbeitet und der Bundesregierung vorgelegt. Die Bundesregie­rung hat es bisher abgelehnt, einem Programm auf der Basis unseres Entwurfs zuzu­stimmen. Die AG wird weiter bei Lobbygesprächen für diesen Programmentwurf wer­ben. Unabhängig vom Erreichen eines Aufnahmeprogramms wird die AG versuchen, mehr Städte zu gewinnen, die sich bereit erklären, in dringenden Fällen gefährdete MenschenrechtsverteidigerInnen vorübergehend aufzunehmen. Die AG wird die Politik der Bundesregierung und der deutschen Auslandsvertre­tungen dahingehend beobachten und überprüfen, wie sie die EU-Leitlinien und das EU­Handbuch zum Schutz der MenschenrechtsverteidigerInnen vor Ort umsetzen. In Einzel­fällen werden wir sie zur konkreten Unterstützung auffordern. hçããáëë~êáëÅÜÉê=péêÉÅÜÉê=ÇÉê=^dW=tçäÑÖ~åÖ=dêÉåò=E~ãåÉëíó=áåíÉêå~íáçå~äFK== 9. AG Wirtschaft und Menschenrechte im FORUM MENSCHENRECHTE von Elisabeth Strohscheidt Hintergrundinformation Die Hauptverantwortung für die Achtung, den Schutz und die Erfüllung aller Menschenrechte liegt bei den Staaten. Die rasant fortschreitende wirtschaftliche Globali­sierung hat jedoch den wirtschaftlichen wie politischen Einfluss und Gestaltungsspiel­raum von Unternehmen, insbesondere von Transnationalen Konzernen, erheblich erwei­tert. Die bürgerlichen und politischen und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte von Milliarden von Menschen werden direkt oder indirekt durch unter­nehmerisches Handeln beeinflusst im Positiven wie im Negativen. Damit tragen Unter­nehmen auch eine gewachsene Verantwortung für diese Menschenrechte. Das Völkerrecht hat mit dieser rasanten Entwicklung jedoch nicht Schritt gehal­ten. Völkerrechtlich sind Unternehmen bislang nur mittelbar durch menschenrechtliche Normen verpflichtet, denn nach wie vor geht das Völkerrecht davon aus, dass Staaten für den Schutz der Menschenrechte verantwortlich sind, d.h., dass sie diese auch ge­genüber Dritten durchzusetzen haben. Dies stellt vor allem die Bevölkerung in schwa­chen oder zerfallenden Staaten vor ein enormes Problem, da der Staat sie nicht vor Menschenrechtsverletzungen von(international agierenden) Unternehmen schützen kann oder will. Eine wachsende Zahl von Unternehmen und Branchen stellen sich ihrer Verant­wortung dadurch, dass sie sich freiwillige Verhaltenskodizes geben. In Inhalt und Reich­weite unterscheiden diese sich gravierend. Ihre Einhaltung und Überprüfung ist oft we­nig transparent. Auf zwischenstaatlicher Ebene stehen bislang Instrumente wie dieECD-Leitsätze für Unternehmen zur Verfügung. Und der VN-Generalsekretär Kofi Annan hat auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos 1999 die Unternehmen aufgerufen, im Rahmen eines Globalen Paktes neun(inzwischen zehn) sehr allgemein gehaltene Prinzi­90