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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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Kapitel 7 Deutsches Institut für Menschenrechte Claudia Engelmann Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist als unabhängige nationale Menschen­rechtsinstitution eine Einrichtung der Zivilgesellschaft. Es wurde als Ergebnis eines mehr­jährigen gesellschaftlichen Diskussionsprozesses am 8. März 2001 als Verein gegründet. Die Gründung beruht auf einen einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000 zur Schaffung eines Deutschen Instituts für Menschenrechte. Das Institut basiert auf denPariser Prinzipien für nationale Menschenrechtsinstitutio­nen, die die Vereinten Nationen im Jahre 1993 angenommen haben. 1. Adressen und Ansprechpartner Deutsches Institut für Menschenrechte Zimmerstr. 26/27 10969 Berlin Als Ansprechpartnerin steht Dagmar Maria Degen zur Verfügung: Montag bis Freitag von 9:00-12:00 Uhr und von 14:00-17:00 Uhr Tel.: 030- 259 359- 0 Fax: 030- 259 359- 59 Ansprechpartnerin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist Bettina Hildebrand. Tel.: 030- 259 359- 14 Fax: 030- 259 359- 59 Ansprechpartnerin für die Bibliothek ist Anne Sieberns. Die Bibliothek ist Montag bis Freitag von 10:00-17:00 Uhr geöffnet. Tel.: 030- 259 359- 10 Auch die Internetpräsenz http://www.institut-fuer-menschenrechte.de informiert zur Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte. 2. Ziele und Aufgaben Die Zielsetzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte besteht in der Förderung und im Schutz der Menschenrechte durch Information und Dokumentation, Beratung von Politik und Gesellschaft, anwendungsbezogene Forschung, Menschenrechtsbildung, Dialog und Zusammenarbeit im nationalen und internationalen Rahmen. 97