Druckschrift 
Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

In die Ausschuss-Sitzungen werden regelmäßig Vertreter/innen der Bundesregie­rung eingeladen, um über menschenrechtliche Themen und die aktuelle Lage in einzel­nen Ländern zu unterrichten. Auch jenseits der Sitzungen finden Gespräche statt, meist zwischen den für bestimmte Themen zuständigen Berichterstattern der Fraktionen auf der einen Seite und in- und ausländischen Besuchern und Menschenrechtsorganisatio­nen auf der anderen Seite. Auf diese Weise erfolgt ein reger Austausch mit Nichtregie­rungsorganisationen, VN-Organisationen, diplomatischen Vertretungen und einzelnen Menschenrechtsverteidigern. Auch wird die Expertise von Mitgliedsorganisationen des FORUM MENSCHENRECHTE regelmäßig bei öffentlichen Anhörungen einbezogen. 3. Menschenrechtliche Selbstverpflichtung des Deutschen Bundestages Als roter Faden zieht sich durch die Arbeit des Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der Schutz von bedrohten und verfolgten Menschenrechtsverteidige­rinnen und-verteidigern. In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss in der 15. Legis­laturperiode das ProjektParlamentarier schützen Parlamentarier initiiert. Unter den Berufsgruppen, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden, befinden sich be­sonders häufig Politikerinnen und Politiker. Grundidee des Projektes ist, dass deutsche Abgeordnete, die ihr Mandat in Sicherheit ausüben können, gefährdeten ausländischen Kollegen helfen. Hierzu gehören folgende Maßnahmen: im In- und Ausland bei Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern und in Petitionsschreiben auf bedrohte und inhaftierte Menschenrechtsverteidiger hin­weisen und ihren Schutz bzw. ihre Freilassung fordern; im Ausland das Engagement von Menschenrechtsverteidigern so möglich durch ein persönliches Gespräch würdigen, einen Besuch in einem Gefängnis machen, sich für ein faires Gerichtsverfahren einsetzen oder sich an einer Pro­zessbeobachtung beteiligen; prüfen, ob bedrohte Kolleginnen oder Kollegen im Ausland durch Patenschaften unterstützt werden können. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, der für die Koordniation des ProjektesParlamentarier schützen Parlamentarierzuständig ist, hat ein Informati­onsblatt herausgebracht, das unter folgendem Link abrufbar ist: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a17/flyer.pdf 106