4. Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen Das Auswärtige Amt hat eine bewährte Praxis der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, sei es in Form periodischer Treffen(z.B. vor und am Rande der Sitzungen der VN-Menschenrechtskommission bzw. des neuen VN-Menschenrechtsrates), sei es ad hoc oder regelmäßig, wie z.B. mit dem FORUM MENSCHENRECHTE, einem Verband deutscher Menschenrechtsorganisationen. Neben dem Beauftragten für Menschenrechtspolitik, für den der Dialog mit Nichtregierungsorganisationen im Zentrum seines Mandats steht, ist jedes Referat in seinem Fachgebiet Ansprechpartner. 5. Schwerpunkte der Arbeit Eine neue Herausforderung stellt der Menschenrechtsschutz im Kampf gegen den Terrorismus dar. Zu den anderen Schwerpunkten gehören: der Schutz von bürgerlichen und politischen Rechten(wie beispielsweise die Abschaffung der Todesstrafe weltweit); Bekämpfung der Folter; Schutz und Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit; der Schutz von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten(wie beispielsweise das Recht auf Wasser oder die Erarbeitung eines Fakultativprotokolls zum internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte); Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie Bekämpfung der Diskriminierung von Minderheiten; Menschenrechte von Frauen; Menschenrechte von Kindern; Menschenrechte und Wirtschaft(wie beispielsweise die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen); und die Prävention von Menschenrechtsverletzungen(wie beispielsweise Krisen- und Konfliktprävention). 6. Beispiele der Arbeit • Schaffung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe • Gründung eines Hauptsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Deutschen Bundestag • Gründung des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Jahr 2001 • Einrichtung eines Ausbildungsprogramms für zivile Friedensfachkräfte(1999) und Gründung eines Zentrums für Internationale Friedenseinsätze(ZIF, 2002) • Überarbeitung der Rüstungsexport-Richtlinien(2000) • Ausrichtung einer Konferenz der NRO-Koalition zur Beendigung des Kindersoldatentums(Oktober 1999) • Einbringung von Resolutionen zum Recht auf angemessenes Wohnen in der VNMenschenrechtskommission(seit 2001) und zum Recht auf Trinkwasser im neuen VN-Menschenrechtsrat(seit 2007) • Gastgeberschaft für eine Sondersitzung des VN-Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau(CEDAW, November 2000) • Ausrichtung der europäischen Vorbereitungskonferenz„Kinder in Europa und Zentralasien“ für die Sondersitzung der VN-Generalversammlung zu Kindern (Berlin, Mai 2001) • Ausrichtung der OSZE-Konferenz„Europa gegen Menschenhandel“(Berlin, Oktober 2001) • Initiative(gemeinsam mit der Schweiz) zur Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg(Ende 2002) 109
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