rung aller Menschenrechte und menschenrechtlichen Prinzipien wie Partizipation, Rechenschaftspflicht, Transparenz, Empowerment, Gleichberechtigung und NichtDiskriminierung in immer mehr Sektoren und Kooperationen mit den Partnerländern der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Mit dem zweiten Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte 20082010(http://www.bmz.de/de/service/infothek/fach/konzepte/konzept155.pdf) vertieft das BMZ sein Engagement zur Umsetzung des Menschenrechtsansatzes. Es sieht weiterhin eine gezielte Förderung der lange Zeit vernachlässigten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte vor. Dazu wurden 25 Maßnahmen in weiteren Partnerländern und Sektoren, auf internationaler Ebene, als Beitrag zur Kohärenz der deutschen Menschenrechtspolitik und im Zusammenwirken mit der Zivilgesellschaft formuliert. Große Bedeutung kommt dem emanzipatorischen Potenzial des Menschenrechtsansatzes zu, weil dadurch besonders Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, Indigene und ethnische Gruppen als Rechtsträger und Akteure in die entwicklungspolitische Zusammenarbeit einbezogen werden. Der zweite Aktionsplan identifiziert hinzugekommene Aufgabenfelder wie die menschenrechtlichen Herausforderungen des Klimawandels und die Verwirklichung der Menschenrechte in Ländern, die durch fragile Staatlichkeit gekennzeichnet sind. Nur durch Achtung, Schutz und Gewährleistung aller Menschenrechte kann ein nachhaltiger Beitrag zur Armutsbekämpfung geleistet werden. Dazu ist es besonders wichtig, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Partnerländer unter Einbezug der armen Bevölkerungsschichten zu stärken. Wirksame Armutsbekämpfung verlangt jedoch nicht nur die Verbesserung der Einkommenssituation, sondern erfordert die staatliche Gewährleistung von Freiräumen und die Wahrnehmung von Schutzpflichten, damit die Betroffenen an Prozessen der Ressourcenerwirtschaftung und-allokation teilhaben können. Unter dem Teilhabe- und Partizipationsgesichtspunkt zeigt sich, dass sich die Gewährung politischer und bürgerlicher Rechte und die Inanspruchnahme wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte wechselseitig bedingen(vgl. Siebter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen; http://www.auswaertigesamt.de/diplo/de/Infoservice/Broschueren/Menschenrechte7.pdf). Auch die politische Stabilität ist ein wichtiger Faktor bei der Verhinderung und Reduzierung von Menschenrechtsverletzungen, welche wiederum zu gewaltsamen Konflikten führen können. Eine verantwortungsvolle Regierungsführung, die alle Menschenrechte, Demokratie und Partizipation gewährleistet, ist somit ein Schlüsselfaktor. 3. Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen Das BMZ arbeitet in vielen Bereichen mit gesellschaftlichen Kräften zusammen. Dazu gehören neben politischen Stiftungen und Kirchen auch private Träger(Ansprechpartner bengo e.V.) und der Zivile Friedensdienst(Kontaktstelle: Deutscher Entwicklungsdienst). Das BMZ tauscht sich in unterschiedlichen Gesprächsforen regelmäßig mit Nichtregierungsorganisationen aus und hat sie u.a. in die Erstellung des jüngsten Entwicklungspolitischen Aktionsplans für Menschenrechte einbezogen. Das BMZ fördert Projekte internationaler Nichtregierungsorganisationen wie z.B. der„International Commission of Jurists“. 112
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten