4. Beispiele aus der Arbeit des BMZ båíïáÅâäìåÖëéçäáíáëÅÜÉ= j~ ≈ å~ÜãÉåI= ïÉäÅÜÉ= ÇáÉ= jÉåëÅÜÉåêÉÅÜíëëáíì~íáçå= îÉêÄÉëJ ëÉêåI=ïÉêÇÉå=~ìÑ=ìåíÉêëÅÜáÉÇäáÅÜÉå=bÄÉåÉå=êÉ~äáëáÉêíW== Handlungsbedarf besteht bei der Reform internationaler Strukturen und Regelwerke, die der weltweiten aìêÅÜëÉíòìåÖ der Menschenrechte und der Demokratieförderung dienen. Denn die größten Defizite beim Menschenrechtsschutz weltweit bestehen heute nicht mehr bei der Schaffung von Normen, sondern bei ihrer Implementierung. Um den Normsetzungs- und Durchsetzungsprozess zu fördern, hat das BMZ in der früheren Menschenrechtskommission wie auch im neu geschaffenen Menschenrechtsrat aktiv zu einem Entwurf für ein Zusatzprotokoll zum Sozialpakt beigetragen, das ein Individualbeschwerdeverfahren etabliert. Das BMZ fördert die Umsetzung der VN-Konventionen in den Partnerländern, z.B. der VN-Konvention gegen Korruption, indem es Partnerländer dabei unterstützt, korruptionsfördernde Umstände zu analysieren, Strategien zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption zu entwickeln sowie Korruption wirksam zu verfolgen. Auch setzt sich das BMZ für die Schaffung globaler Standards ein, die für mehr Transparenz in den Rohstoffsektoren sorgen. Dazu gehört u.a. die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI), die eine wichtige Säule in der Entwicklung einer Globalen Strukturpolitik darstellt. Die Unterstützung entwicklungsfördernder nationaler Strukturen dient ebenfalls dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte. In den Sektoren Bildung, Wasser, Landwirtschaft und Gesundheit wurde eine konsequente Verankerung des Menschenrechtsansatzes in der Kooperation mit Partnerländern der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit erreicht. Dabei wurden innovative Instrumente entwickelt, um benachteiligte Bevölkerungsgruppen zielgenau zu erreichen, beispielsweise durch neue Wasserverund-entsorgungssysteme in städtischen Slums und durch Gesundheitsgutscheine für Frauen rund im die Schwangerschaft. Es gelang dabei, zur nachhaltigen und partizipativen Entwicklung einen wichtigen Beitrag zu leisten und durch den Menschenrechtsansatz Zielgruppen besser zu identifizieren. Das Recht auf eine nachhaltige, menschliche Entwicklung kann ohne einen demokratischen Rechtsstaat nicht verwirklicht werden. Darum ist die Förderung von Demokratie bzw. die Durchsetzung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien ein zentrales Anliegen deutscher Entwicklungspolitik. Für Entwicklungsfortschritte sind die sozialen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines Landes entscheidend. dççÇ=dçîÉêå~åÅÉ bedeutet die Orientierung des staatlichen Handelns an einer sozial gerechten und nachhaltigen Entwicklung sowie den verantwortlichen Umgang mit öffentlichen Ressourcen. dççÇ=dçîÉêå~åÅÉ bedeutet Wahrung der Menschenrechte, Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit, Rechenschaftspflicht sowie die Förderung von politischer Teilhabe der Zivilgesellschaft. dççÇ= dçîÉêJ å~åÅÉ erfordert transparente und verantwortliche öffentliche Entscheidungsbildung und Maßnahmen, um Korruption zu vermeiden und zu bekämpfen. Der Aufbau von leistungsfähigen öffentlichen Institutionen(`~é~Åáíó=_ìáäÇáåÖ) und Verwaltungsreformen ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Daher hat das BMZ mit rund der Hälfte seiner Partnerländer den Schwerpunkt„Good Governance, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ vereinbart. Dies umfasst auch Menschenrechte einschließlich ihrer besonderen Ausprägung in Frauen- und Kinderrechten, Justizreform, Dezentralisierung und Kommunalentwicklung. Das Engagement für Maßnahmen in diesem Bereich wurde in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert und belief sich 2007 auf rund 400 Mio. Euro. 113
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