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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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4. Beispiele aus der Arbeit des BMZ båíïáÅâäìåÖëéçäáíáëÅÜÉ= j~ å~ÜãÉåI= ïÉäÅÜÉ= ÇáÉ= jÉåëÅÜÉåêÉÅÜíëëáíì~íáçå= îÉêÄÉëJ ëÉêåI=ïÉêÇÉå=~ìÑ=ìåíÉêëÅÜáÉÇäáÅÜÉå=bÄÉåÉå=êÉ~äáëáÉêíW== Handlungsbedarf besteht bei der Reform internationaler Strukturen und Regelwerke, die der weltweiten aìêÅÜëÉíòìåÖ der Menschenrechte und der Demokratieförderung dienen. Denn die größten Defizite beim Menschenrechtsschutz weltweit bestehen heute nicht mehr bei der Schaffung von Normen, sondern bei ihrer Implementierung. Um den Normsetzungs- und Durchsetzungsprozess zu fördern, hat das BMZ in der früheren Menschenrechtskommission wie auch im neu geschaffenen Menschenrechtsrat aktiv zu einem Entwurf für ein Zusatzprotokoll zum Sozialpakt beigetragen, das ein Individual­beschwerdeverfahren etabliert. Das BMZ fördert die Umsetzung der VN-Konventionen in den Partnerländern, z.B. der VN-Konvention gegen Korruption, indem es Partnerländer dabei unterstützt, korrup­tionsfördernde Umstände zu analysieren, Strategien zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption zu entwickeln sowie Korruption wirksam zu verfolgen. Auch setzt sich das BMZ für die Schaffung globaler Standards ein, die für mehr Transparenz in den Roh­stoffsektoren sorgen. Dazu gehört u.a. die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI), die eine wichtige Säule in der Entwicklung einer Globalen Strukturpolitik darstellt. Die Unterstützung entwicklungsfördernder nationaler Strukturen dient ebenfalls dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte. In den Sektoren Bildung, Wasser, Landwirtschaft und Gesundheit wurde eine konsequente Verankerung des Menschen­rechtsansatzes in der Kooperation mit Partnerländern der entwicklungspolitischen Zu­sammenarbeit erreicht. Dabei wurden innovative Instrumente entwickelt, um benachtei­ligte Bevölkerungsgruppen zielgenau zu erreichen, beispielsweise durch neue Wasserver­und-entsorgungssysteme in städtischen Slums und durch Gesundheitsgutscheine für Frauen rund im die Schwangerschaft. Es gelang dabei, zur nachhaltigen und partizipati­ven Entwicklung einen wichtigen Beitrag zu leisten und durch den Menschenrechtsan­satz Zielgruppen besser zu identifizieren. Das Recht auf eine nachhaltige, menschliche Entwicklung kann ohne einen de­mokratischen Rechtsstaat nicht verwirklicht werden. Darum ist die Förderung von De­mokratie bzw. die Durchsetzung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien ein zentrales Anliegen deutscher Entwicklungspolitik. Für Entwicklungsfortschritte sind die sozialen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines Landes entscheidend. dççÇ=dçîÉêå~åÅÉ bedeutet die Orientierung des staatlichen Handelns an einer sozial gerechten und nachhaltigen Entwicklung sowie den verantwortlichen Um­gang mit öffentlichen Ressourcen. dççÇ=dçîÉêå~åÅÉ bedeutet Wahrung der Menschen­rechte, Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit, Rechenschafts­pflicht sowie die Förderung von politischer Teilhabe der Zivilgesellschaft. dççÇ= dçîÉêJ å~åÅÉ erfordert transparente und verantwortliche öffentliche Entscheidungsbildung und Maßnahmen, um Korruption zu vermeiden und zu bekämpfen. Der Aufbau von leis­tungsfähigen öffentlichen Institutionen(`~é~Åáíó=_ìáäÇáåÖ) und Verwaltungsreformen ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Daher hat das BMZ mit rund der Hälfte seiner Partnerländer den SchwerpunktGood Governance, Demokratie und Rechtsstaatlich­keit vereinbart. Dies umfasst auch Menschenrechte einschließlich ihrer besonderen Ausprägung in Frauen- und Kinderrechten, Justizreform, Dezentralisierung und Kom­munalentwicklung. Das Engagement für Maßnahmen in diesem Bereich wurde in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert und belief sich 2007 auf rund 400 Mio. Euro. 113