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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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Die grundlegende Zielsetzung der ILO ist die Sicherung des Weltfriedens durch eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aller Menschen. Sie tut dies im We­sentlichen durch die Erarbeitung und internationale Umsetzung von grundlegenden Ar­beits- und Sozialstandards. Auf der einen Seite steht dabei das Anliegen, die Lage der arbeitenden Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Neben diesem sozialethisch­humanitären Ansatz gibt es aber auch eine sehr praktische, auf den internationalen Handel ausgerichtete Komponente: Mit weltweit anerkannten Sozialstandards soll ver­hindert werden, dass sich einzelne Teilnehmer am internationalen Handel durch Abbau von Arbeitnehmerrechten und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Vorteile ver­schaffen. Dies kann nur durch eine internationale Vernetzung des sozialpolitischen Re­gelwerks errichtet werden. Das BMAS ist das in der Bundesregierung für die ILO federführend zuständige Res­sort und stellt die Vertretung Deutschlands in den Gremien und Konferenzen der ILO sicher. Dies geschieht aufgrund der dreigliedrigen Struktur der ILO stets in enger Ab­stimmung mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. Das BMAS setzt sich für die Bundesregierung insbesondere für die weltweite Beach­tung der sog. Kernarbeitsnormen ein, die die ILO in ihrer Erklärung über Prinzipien und fundamentale Rechte bei der Arbeit(1998) niedergelegt hat: das Recht auf Vereini­gungs- und Tarifvertragsfreiheit, das Verbot der Zwangsarbeit, das Verbot der Kinderar­beit und das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Vereinte Nationen Das BMAS vertritt die beschäftigungs- und sozialpolitischen Interessen der Bundesre­gierung auch in den Organen und Konferenzen der Vereinten Nationen, die sich mit menschenrechtsrelevanten Themen befassen. Dies sind insbesondere die VN­Generalversammlung(GV), der Wirtschafts- und Sozialrat(ECOSOC) sowie die Fach­kommissionen Menschenrechtskommission(MRK), Sozialentwicklungskommission, Frauenrechtskommission(FRK) und die Kommission zur nachhaltigen Entwicklung. Das BMAS ist darüber hinaus das federführend zuständige Ressort für den Nachfolge­prozess des Weltgipfels für Sozialentwicklung(Kopenhagen, 1995). In seiner federführenden Zuständigkeit für die im Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte(VN-Sozialpakt) niedergeleg­ten Verpflichtungen obliegt es dem BMAS, den für die Überwachung zuständigen Ver­tragsorganen in den vorgesehenen Zeitabständen über die innerstaatliche Umsetzung dieser Verpflichtungen zu berichten. Überdies hat das Ministerium darauf zu achten, dass bei Änderungen der Gesetzgebung und Verwaltungspraxis die Einhaltung dieser Verpflichtungen gewährleistet ist. Europarat In der Bundesregierung koordiniert das Auswärtige Amt die Zusammenarbeit mit dem Europarat. Für die Bereiche Europäische Sozialcharta(ESC), soziale Kohäsion und soziale Sicherheit ist jedoch das BMAS zuständig. Die ESC(1961) umfasst insgesamt 19 soziale Rechte, wie z.B. das Recht auf Arbeit und auf soziale Sicherung, und legt zugleich ein Kontrollsystem fest, welches die Wah­127