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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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Frauenhandel ist vor allem ein internationales Phänomen, das auch von der Völkerge­meinschaft als ernstes Problem wahrgenommen wird. Ein Meilenstein war im Jahr 2000 die Verabschiedung des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkom­men der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende, organisierte Kriminalität. Das Ratifizierungsgesetz ist inzwischen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieser als Palermo-Protokoll bezeichnete Vertrag lieferte die international anerkannte Definition für dieses Verbrechen, die dann in der Folge auch in den Richtlinien und Rahmenbe­schlüssen der EU zu diesem Thema und der Konvention des Europarats Nr. 197 von 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels aufgegriffen wurde. Frauenhandel kann nur im Einklang mit einem effektiven Opfer- und Zeuginnen­schutz nachhaltig bekämpft werden. Die Erreichung eines guten Opfer- und Zeuginnen­schutzes ist ein wichtiger Teil der umzusetzenden EU-Richtlinien und der o.g. Europa­ratskonvention, die Deutschland bereits gezeichnet hat. Soziale Entwicklung Sozialentwicklungskommission Die Sozialentwicklungskommission(SEK) ist federführend im BMFSFJ angesiedelt. Die Hauptbezugspunkte für die fachliche Ausgestaltung der Zuständigkeit stellen zum einen der Weltsozialgipfel der Vereinten Nationen von Kopenhagen von 1995 dar und zum anderen die sozialen Gruppen, die in die Zuständigkeit der SEK fallen: Jugend, Ältere Menschen, Familien und Menschen mit Behinderung(Zuständigkeit BMAS). Darüber hinaus ist das BMFSFJ als gesellschaftspolitisches Ressort auch für Fragen der sozialen Integration in Deutschland mit zuständig. Die soziale Integration ist auch eine Hauptsäu­le des Kopenhagener Weltsozialgipfels. Die Sozialentwicklungskommission ist eine funktionale Kommission des Wirtschafts­und Sozialrates der Vereinten Nationen und wurde 1946 ins Leben gerufen. Sie tagt jährlich zwei Wochen im Februar in New York. Deutschland ist Mitglied der SEK. Die Bundesregierung nimmt unter Federführung des BMFSFJ an ihren jährlichen Sitzungen aktiv teil. Die Sozialentwicklungskommission ist die wichtigste Stimme der Vereinten Nationen im Bereich der internationalen Sozialentwicklung und bietet als multilaterales Organ eine einzigartige Plattform für den globalen Dialog über soziale Fragen. Obgleich soziale Entwicklung primär in der Verantwortung der Nationalstaaten liegt, kann sie nicht ohne das kollektive Engagement der Weltgemeinschaft verwirklicht werden. Gerade deshalb ist der Ansatz eines globalen Dialogs über soziale Fragen von besonderer Bedeutung: Er beschreibt nicht nur die Notwendigkeit eines Dialogs über nationale Grenzen hinweg, sondern auch die Art und Weise, wie dieser Dialog geführt werden soll gleichberech­tigt zwischen allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Dieser muss jedoch entspre­chend des Auftrags der Vereinten Nationen mit dem Ziel des sozialen Fortschritts für alle geführt werden. VN-Kinderrechtskonvention Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind von den Vereinten Nationen 1989 im Übereinkommen über die Rechte des Kindes weltweit festgelegt worden. Die Bundes­republik hat dieser Konvention 1992 zugestimmt und sich damit zur Einhaltung und 131