6. Der Rat Der Rat der Europäischen Union, auch bekannt als Ministerrat, trägt Merkmale einer supranationalen und zwischenstaatlichen Organisation. In bestimmten Angelegenheiten entscheidet er mit qualifizierter Mehrheit, in anderen kann er nur einstimmig entscheiden. Im Rat tagend, erlassen die Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften für die Union, setzen ihr politische Ziele, koordinieren ihre nationalen Politiken und regeln Konflikte untereinander und zwischen ihnen und anderen Institutionen. Die Ministerräte kommen in der Regel ein bis(im Extremfall) sechsmal pro Halbjahr zu regelmäßigen Tagungen entweder in Brüssel, Luxemburg oder in dem Land, das die Präsidentschaft innehat, zusammen. Die Mitgliedsstaaten unterhalten ständige Vertretungen in Brüssel. Sie bilden zusammen den Ausschuss der Ständigen Vertreter(ASTV), der die Tagungen des Ministerrates vorbereitet. Der ASTV tritt wöchentlich zusammen und hat in erster Linie darauf zu achten, dass nur die schwierigsten und sensibelsten Angelegenheiten auf Ministerebene behandelt werden. Der ASTV überwacht und koordiniert die Arbeiten der etwa 250 Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die sich aus Beamten der Mitgliedsstaaten zusammensetzen und die dem ASTV und dem Rat vorliegende Dossiers auf technischer Ebene vorbereiten. Wird der Rat als Gesetzgeber tätig, so liegt das Initiativrecht bei der Europäischen Kommission. Das Europäische Parlament nimmt aktiv an Rechtssetzungsverfahren teil. Im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik trifft der Rat die für die Festlegung und Durchführung dieser Politik erforderlichen Entscheidungen auf der Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten Leitlinien. Er empfiehlt dem Europäischen Rat gemeinsame Strategien und führt diese durch. Im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen nimmt der Rat auf Initiative eines Mitgliedsstaates oder der Kommission gemeinsame Standpunkte, Rahmenbeschlüsse und Beschlüsse an und erstellt Übereinkommen. Das Generalsekretariat bildet die Infrastruktur des Rates auf allen Ebenen. Es sorgt für Kontinuität in der Tätigkeit des Rates und verwaltet dessen Rechtsakte und Archive. Sein juristischer Dienst berät den Rat und seine Ausschüsse in Rechtsfragen. Der Generalsekretär wird vom Rat einstimmig ernannt. Javier Solana ist seit dem 18. Oktober 1999 der Generalsekretär des Rates der Europäischen Union und Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik(GASP). Seit dem 25. November 1999 ist Javier Solana ebenfalls Generalsekretär der Westeuropäischen Union. Die Reihenfolge der halbjährlich wechselnden Präsidentschaft sieht bis 2010 wie folgt aus: • 2008 Slowenien/Frankreich • 2010 Slowakei/Schweden Mit Menschenrechtsfragen sind in der Regel die folgenden Ministerräte befasst: • Entwicklung, • Außenminister(GAC, General Affairs), • Innen- und Justiz, • Arbeit und Soziale Angelegenheiten. Auch der halbjährliche europäische Gipfel, der„Europäische Rat“(am Ende jeder Präsidentschaft), setzt sich mit Menschenrechtsfragen auseinander. Während solch einer 143
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