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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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vertrauliche thematische Monitoring mit einem Thema pro Jahr. Ein drittes, länderspezi­fisches Verfahren betrifft das mçëíJ^ÅÅÉëáçåJjçåáíçêáåÖ, das gezielt die Umsetzung spezifischer Verpflichtungen bestimmter, jüngerer Beitrittsländer behandelt(Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Montenegro und Serbien). Die Monitoring-Aktivitäten dienen dazu, Mängel bei der Um- und Durchsetzung der Nor­men und Standards des Europarates aufzudecken und im politischen Dialog auf die Be­seitigung dieser Mängel unterstützend hinzuwirken. Ernsthafte Konsequenzen haben die Staaten selbst bei Verstößen aber nicht zu befürchten. Im Fall schwerwiegender Missstände können zwar im Sinne einer ìäíáã~= ê~íáç auch Sanktionen ausgesprochen werden; sie reichen von der zeitweiligen Suspendierung des Vertretungsrechts eines Staates bis hin zu dessen Ausschluss aus dem Europarat. Doch kommt es in der Praxis nicht dazu: Einzig Griechenland wäre im Jahre 1969 suspendiert worden, kam aber einem solchen Maßnahme durch einen Austritt zuvor.(Im Zuge der Rückkehr zur Demokratie trat es 1974 wieder dem Europarat bei). Im Falle Russlands hingegen wurden vom Ministerkomitee wiewohl im Jahr 2000 von der Parlamentari­schen Versammlung wegen der Lage in Tschetschenien gefordert entsprechende Sank­tionen nicht ernsthaft erwogen. 4. Die Parlamentarische Versammlung Der Parlamentarischen Versammlung gehören 318 Parlamentarier und ebenso viele Stellvertreterinnen und Stellvertreter an, also insgesamt 636 Personen. Die deutsche De­legation, gegenwärtig unter Leitung von Joachim Hörster(CDU/CSU) umfasst 18 Abge­ordnete aller Fraktionen und weitere 18 stellvertretend. Die Versammlung hält viertel­jährlich eine einwöchige öffentliche Plenarsitzung in Straßburg ab und eine weitere Frühjahrssitzung abwechselnd in einem der Mitgliedsstaaten. Sie veranstaltet zudem regelmäßig Konferenzen, Kolloquien und öffentliche Anhörungen, gerade auch zu men­schenrechtlich relevanten Themen. Die Parlamentarische Versammlung verabschiedet Entschließungen und richtet Emp­fehlungen an das Ministerkomitee und die Regierungen der Mitgliedsstaaten mit Aus­nahme von Verteidigungsfragen zu einem breiten Spektrum an Themen, gerade auch im Bereich der Menschenrechte: In den Jahren 2007 und 2008 hatten solche Resolutio­nen oder Empfehlungen beispielsweise die Konfrontation europäischer Muslime mit Ex­tremismus, den Missbrauch des Strafrechts in Weißrussland oder die humanitäre Krise in Darfur zum Inhalt. Oder sie behandelten institutionelle Aspekte wie die Bedeutung von Wahrheitskommissionen, einen möglichen Beitritt der Europäischen Union zur EMRK oder die Strafverfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof in Jugoslawien. Verbunden mit einer eindeutigen Verurteilung jeglicher Form von Terrorismus, hat die Parlamentarische Versammlung in den vergangenen Jahren darauf gedrängt, dass die Terrorismusbekämpfung nicht gegen Menschenrechtsstandards verstößt. Die Initiativen der Parlamentarischen Versammlung haben bislang wesentlich dazu beigetragen, dass eine Reihe von Abkommen, Empfehlungen und Entschließungen im Bereich der Menschenrechte vom Ministerkomitee verabschiedet wurden. Vorschläge beispielsweise zur völligen Abschaffung der Todesstrafe, zur Überwachung des Folter­verbots, zum Schutz der Rechte nationaler Minderheiten, zur Erarbeitung einer Biomedi­zin-Konvention usw. wurden vom Ministerkomitee aufgegriffen. Die Arbeit der Parlamentarischen Versammlung stützt sich ganz wesentlich auf die Vorarbeiten seiner Ausschüsse. Im Bereich der Menschenrechte ist hier der 84 Mitglieder 152