vertrauliche thematische Monitoring mit einem Thema pro Jahr. Ein drittes, länderspezifisches Verfahren betrifft das„ mçëíJ^ÅÅÉëáçåJjçåáíçêáåÖ“, das gezielt die Umsetzung spezifischer Verpflichtungen bestimmter, jüngerer Beitrittsländer behandelt(Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Montenegro und Serbien). Die Monitoring-Aktivitäten dienen dazu, Mängel bei der Um- und Durchsetzung der Normen und Standards des Europarates aufzudecken und im politischen Dialog auf die Beseitigung dieser Mängel unterstützend hinzuwirken. Ernsthafte Konsequenzen haben die Staaten selbst bei Verstößen aber nicht zu befürchten. Im Fall schwerwiegender Missstände können zwar im Sinne einer ìäíáã~= ê~íáç auch Sanktionen ausgesprochen werden; sie reichen von der zeitweiligen Suspendierung des Vertretungsrechts eines Staates bis hin zu dessen Ausschluss aus dem Europarat. Doch kommt es in der Praxis nicht dazu: Einzig Griechenland wäre im Jahre 1969 suspendiert worden, kam aber einem solchen Maßnahme durch einen Austritt zuvor.(Im Zuge der Rückkehr zur Demokratie trat es 1974 wieder dem Europarat bei). Im Falle Russlands hingegen wurden vom Ministerkomitee – wiewohl im Jahr 2000 von der Parlamentarischen Versammlung wegen der Lage in Tschetschenien gefordert – entsprechende Sanktionen nicht ernsthaft erwogen. 4. Die Parlamentarische Versammlung Der Parlamentarischen Versammlung gehören 318 Parlamentarier und ebenso viele Stellvertreterinnen und Stellvertreter an, also insgesamt 636 Personen. Die deutsche Delegation, gegenwärtig unter Leitung von Joachim Hörster(CDU/CSU) umfasst 18 Abgeordnete aller Fraktionen und weitere 18 stellvertretend. Die Versammlung hält vierteljährlich eine einwöchige öffentliche Plenarsitzung in Straßburg ab und eine weitere „Frühjahrssitzung“ abwechselnd in einem der Mitgliedsstaaten. Sie veranstaltet zudem regelmäßig Konferenzen, Kolloquien und öffentliche Anhörungen, gerade auch zu menschenrechtlich relevanten Themen. Die Parlamentarische Versammlung verabschiedet Entschließungen und richtet Empfehlungen an das Ministerkomitee und die Regierungen der Mitgliedsstaaten – mit Ausnahme von Verteidigungsfragen – zu einem breiten Spektrum an Themen, gerade auch im Bereich der Menschenrechte: In den Jahren 2007 und 2008 hatten solche Resolutionen oder Empfehlungen beispielsweise die Konfrontation europäischer Muslime mit Extremismus, den Missbrauch des Strafrechts in Weißrussland oder die humanitäre Krise in Darfur zum Inhalt. Oder sie behandelten institutionelle Aspekte wie die Bedeutung von Wahrheitskommissionen, einen möglichen Beitritt der Europäischen Union zur EMRK oder die Strafverfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof in Jugoslawien. Verbunden mit einer eindeutigen Verurteilung jeglicher Form von Terrorismus, hat die Parlamentarische Versammlung in den vergangenen Jahren darauf gedrängt, dass die Terrorismusbekämpfung nicht gegen Menschenrechtsstandards verstößt. Die Initiativen der Parlamentarischen Versammlung haben bislang wesentlich dazu beigetragen, dass eine Reihe von Abkommen, Empfehlungen und Entschließungen im Bereich der Menschenrechte vom Ministerkomitee verabschiedet wurden. Vorschläge beispielsweise zur völligen Abschaffung der Todesstrafe, zur Überwachung des Folterverbots, zum Schutz der Rechte nationaler Minderheiten, zur Erarbeitung einer Biomedizin-Konvention usw. wurden vom Ministerkomitee aufgegriffen. Die Arbeit der Parlamentarischen Versammlung stützt sich ganz wesentlich auf die Vorarbeiten seiner Ausschüsse. Im Bereich der Menschenrechte ist hier der 84 Mitglieder 152
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