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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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umfassende Ausschuss für Recht und Menschenrechte zu nennen, der ein breites men­schenrechtliches Themenspektrum bearbeitet und sich in weitere Unterausschüsse un­tergliedert: den Unterausschuss für Menschenrechte, den Unterausschuss zu Kriminali­tätsproblemen und der Bekämpfung von Terrorismus, den Unterausschuss für die Rechte von Minderheiten sowie den Unterausschuss für die Wahl der Richter des EGMR. Darüber hinaus behandeln auch andere Fachausschüsse menschenrechtlich relevante Fragen, etwa der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, der Ausschuss für Fragen der Migration, Flüchtlinge und Bevölkerung, der Ausschuss für Politische Angelegenheiten sowie der 1997 eigens eingerichtete Monitoring-Ausschuss, der beobachtet, ob die Mitgliedsstaa­ten ihren Verpflichtungen in Bezug auf Demokratie, Rechtstaatlichkeit, und Menschen­rechte nachkommen. Seit 1997 sind 20 Staaten intensiver beobachtet worden; elf sind gegenwärtig in dieses sog.reguläre Monitoring einbezogen: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Russland, Ser­bien, Ukraine sowie, als einziges westeuropäisches Land, Monaco. Seit 2006 werden zudem im 3-Jahres-Zyklus Länderberichte zu allen Mitgliedsstaaten verfasst. Ein eigener elektronische Newsletter é~ÅÉåÉïë kann auf der Website abgerufen und abonniert werden. Parlamentarische Versammlung Europarat F-67075 Straßburg Cedex, Frankreich Tel.:+33(0) 3 88 41 31 93 Fax:+33(0) 3 90 21 41 34 Email(der Communication Unit): pace.com@coe.int http://www.coe.int/t/d/Parlamentarische_Versammlung/ 5. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas wurde 1994 als Nachfolgeein­richtung der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen ins Leben gerufen. Der Kongress trifft sich einmal jährlich in Straßburg, verfügt aber auch über einen Ständigen Ausschuss, der im Rahmen von Herbst- und Frühjahrsitzungen gemeinsam mit verschie­denen Fachausschüssen die Kontinuität der Arbeit sicherstellt. Der Kongress setzt sich im Rahmen des Europarates aktiv für die Entwicklung der Kommunal- und Regionaldemo­kratie ein, indem er u.a. das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung in Fragen der Gemeinde- und Regionalpolitik berät, die diesbezügliche internationale Zu­sammenarbeit fördert und die Mitgliedsstaaten beim Aufbau kommunaler und regiona­ler Selbstverwaltungen unterstützt. Auf Antrag führt der Kongress auch Wahlbeobach­tung bei Kommunal- oder Regionalwahlen durch. Von besonderer Bedeutung für die lokalen und regionalen Dimensionen von Demo­kratie und Menschenrechte sind u.a. die Europäische Charta für kommunale Selbstver­waltung(1985), das Europäische Übereinkommen über die Beteiligung von Ausländern am kommunalen öffentlichen Leben(1992), die Europäische Charta für Regional- und Minderheitensprachen(1992), die Europäische Städtecharta(1992) oder auch die Char­ta über die Beteiligung der Jugendlichen am Leben der Gemeinden und Regionen(1992, revidiert 2003). Die Übereinkommen wurden vom Ministerrat verabschiedet. Hinzu kommen zahlreiche unverbindliche Empfehlungen, Entschließungen und Stellungnah­men. 153