umfassende Ausschuss für Recht und Menschenrechte zu nennen, der ein breites menschenrechtliches Themenspektrum bearbeitet und sich in weitere Unterausschüsse untergliedert: den Unterausschuss für Menschenrechte, den Unterausschuss zu Kriminalitätsproblemen und der Bekämpfung von Terrorismus, den Unterausschuss für die Rechte von Minderheiten sowie den Unterausschuss für die Wahl der Richter des EGMR. Darüber hinaus behandeln auch andere Fachausschüsse menschenrechtlich relevante Fragen, etwa der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, der Ausschuss für Fragen der Migration, Flüchtlinge und Bevölkerung, der Ausschuss für Politische Angelegenheiten sowie der 1997 eigens eingerichtete Monitoring-Ausschuss, der beobachtet, ob die Mitgliedsstaaten ihren Verpflichtungen in Bezug auf Demokratie, Rechtstaatlichkeit, und Menschenrechte nachkommen. Seit 1997 sind 20 Staaten intensiver beobachtet worden; elf sind gegenwärtig in dieses sog.„reguläre Monitoring“ einbezogen: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Russland, Serbien, Ukraine sowie, als einziges westeuropäisches Land, Monaco. Seit 2006 werden zudem im 3-Jahres-Zyklus Länderberichte zu allen Mitgliedsstaaten verfasst. Ein eigener elektronische Newsletter„ é~ÅÉåÉïë“ kann auf der Website abgerufen und abonniert werden. Parlamentarische Versammlung Europarat F-67075 Straßburg Cedex, Frankreich Tel.:+33(0) 3 88 41 31 93 Fax:+33(0) 3 90 21 41 34 Email(der Communication Unit): pace.com@coe.int http://www.coe.int/t/d/Parlamentarische_Versammlung/ 5. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas wurde 1994 als Nachfolgeeinrichtung der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen ins Leben gerufen. Der Kongress trifft sich einmal jährlich in Straßburg, verfügt aber auch über einen Ständigen Ausschuss, der im Rahmen von Herbst- und Frühjahrsitzungen gemeinsam mit verschiedenen Fachausschüssen die Kontinuität der Arbeit sicherstellt. Der Kongress setzt sich im Rahmen des Europarates aktiv für die Entwicklung der Kommunal- und Regionaldemokratie ein, indem er u.a. das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung in Fragen der Gemeinde- und Regionalpolitik berät, die diesbezügliche internationale Zusammenarbeit fördert und die Mitgliedsstaaten beim Aufbau kommunaler und regionaler Selbstverwaltungen unterstützt. Auf Antrag führt der Kongress auch Wahlbeobachtung bei Kommunal- oder Regionalwahlen durch. Von besonderer Bedeutung für die lokalen und regionalen Dimensionen von Demokratie und Menschenrechte sind u.a. die Europäische Charta für kommunale Selbstverwaltung(1985), das Europäische Übereinkommen über die Beteiligung von Ausländern am kommunalen öffentlichen Leben(1992), die Europäische Charta für Regional- und Minderheitensprachen(1992), die Europäische Städtecharta(1992) oder auch die Charta über die Beteiligung der Jugendlichen am Leben der Gemeinden und Regionen(1992, revidiert 2003). Die Übereinkommen wurden vom Ministerrat verabschiedet. Hinzu kommen zahlreiche unverbindliche Empfehlungen, Entschließungen und Stellungnahmen. 153
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