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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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Informationen zum Kongress der Gemeinden und Regionen Europas finden sich, deut­lich ausgewiesen, auf der Website des Europarates(www.coe.int). 6. Das Generalsekretariat und die Generaldirektion Menschenrechte und Recht Der Generalsekretär kann, sofern vom Ministerkomitee oder einen Europaratsvertrag ermächtigt, ebenfalls auf die Umsetzung von Menschenrechtsstandards hinwirken. Die EMRK ermöglicht es ihm, von den Vertragsparteien Auskünfte darüber einzuholen, wie nationales Recht die wirksame Anwendung der Konventionsbestimmungen gewährleis­tet. Der Generalsekretär stellte bisher achtmal eine solche Anfrage an eine oder alle Ver­tragsparteien(1964, 1970, 1975, 1983, 1988, 1999, 2002, 2005). Die letzte bezog sich auf dieVerschleppungsflüge durch die CIA über Europa, zu denen Terry Davis dann 2006 zwei Berichte vorlegte. Die Generaldirektion Menschenrechte und Recht, die 2007 aus der Zusammenle­gung zweier zuvor getrennter Generaldirektorate(Menschenrechte, Recht) entstanden ist, unterstützt und berät den Generalsekretär, das Ministerkomitee und fallweise auch alle andere Organe des Europarates in politischen und rechtlichen Menschenrechtsfra­gen. In Ausführung der allgemeinen Anweisungen und Richtlinien des Generalsekretärs übernimmt sie die verantwortliche Planung und Umsetzung der internationalen Zusam­menarbeit im Bereich der Menschenrechte. Sie ist zuständig für die Weiterentwicklung und Umsetzung der Menschenrechtsstandards des Europarates, und beobachtet Ent­wicklungen in den Mitgliedsstaaten, welche die Menschenrechte gefährden. Weiterhin entwirft, implementiert und begleitet die Generaldirektion sowohl Programme zur Un­terstützung von Mitgliedsstaaten bei der Erfüllung ihrer Menschenrechtsverpflichtungen als auch zwischenstaatliche Menschenrechtsprojekte mit der und für die Zivilgesellschaft. Die Rechtskomponente umfasst die Einhaltung und Umsetzung der Rechtsstandards des Europarats sowie Rechtsberatungen der verschiedenen Organe und Institutionen. Auf der Website des Europarates(www.coe.int) wird man unter dem Button eìJ ã~å= oáÖÜíë=~åÇ= iÉÖ~ä=^ÑÑ~áêë direkt zur Startseite der Generaldirektion geleitet. Über die Menschenrechtsaktivitäten des Europarates berichtet regelmäßig u.a. das eìã~å= êáÖÜíë= áåÑçêã~íáçå= ÄìääÉíáå, das sich auf der Website kostenlos herunterladen oder bestellen lässt. 7. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz(ECRI) Die Gründung von ECRI geht auf die Initiative der Staats- und Regierungschefs beim Gipfeltreffen in Wien(1993) zurück. Sie nahm 1994 ihre Arbeit auf, mit dem Ziel Ras­sismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu bekämpfen. Im Rahmen des so genanntenländerspezifischen Ansatzes beobachtet und unter­sucht ECRI Phänomene von Rassismus und rassicher Diskriminierung in jedem Mitglieds­staat. Diesem Zweck dienen Länderbesuche und Länderberichte, die turnusmäßig ab­wechselnd alle Mitgliedsstaaten betreffen. Pro Jahr werden zwischen zehn und zwölf Staaten behandelt. In die jeweiligen Endberichte fließen auch Informationen von Einzel­personen und NGOs ein. Der jüngste, inzwischen dritte Bericht zu Deutschland wurde im Juni 2004 veröffentlicht. 154