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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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Geradezu einzigartig innerhalb des VN-Systems war der in der MRK entwickelte, direkte Dialog zwischen Staaten und Zivilgesellschaft über Menschenrechte. An keinem anderen Platz im VN-System ist es bis heute möglich, dass Opfer ihre Klage und ihr An­liegen direkt der internationalen Gemeinschaft zu Gehör bringen können. Ebenso au­ßergewöhnlich ist die direkte Diskussion zwischen Regierungen, VN-Agenturen, nationa­len Menschenrechtsinstitutionen und Nichtregierungsorganisationen. Früh schon beschäftigte sich die MRK mit der Lage der Menschenrechte in ein­zelnen Ländern und verabschiedete spezifische Länderresolutionen. Die ersten Aufträge zur Prüfung der Lage der Menschenrechte befassten sich mit der Apartheid in Südafri­ka, der Frage der Selbstbestimmung der Völker gegen koloniale oder andere Formen der Fremdherrschaft und den Verbrechen der Diktaturen im Süden Lateinamerikas. Die MRK hielt außerdem Sondersitzungen zu Osttimor, Kosovo, Palästina und Ruanda ab. Bei Ko­operationswilligkeit einer Regierung verfügte die MRK andererseits über die Möglichkeit, den Aufbau eines Menschenrechtssystems im nationalen Maßstab mit technischer Bera­tung und finanzieller Hilfe zu unterstützen. Dieses gesamte Instrumentarium war nicht perfekt, stellte aber die an der Wirklichkeit erprobten Stärken der MRK dar, auf denen der zukünftige Menschenrechtsrat(MRR) aufbauen könnte. Überwog in den ersten Jahrzehnten das Licht, wurden die Schattenseiten der MRK zuletzt deutlich größer. Parteiische, selektive Anklagen gegen einzelne Staaten un­ter Schonung der Menschenrechtsverletzer aus dem eigenen Allianzsystem, doppelte Standards bei der Bewertung von politischen und sozialen Menschenrechten sowie poli­tisch motivierte Handlungsblockaden selbst bei gravierendsten Fällen von Menschen­rechtsverletzungen ruinierten den Leumund der MRK und forcierten die Diskussion über eine Reform an Haupt und Gliedern. Aus einem internationalen Gremium zur Streit­schlichtung zwischen Staaten auf der Grundlage ethischer Mindestnormen war eine heillos zerstrittene Ansammlung regionaler und ideologischer Partikularinteressen ge­worden. Das VN-Menschenrechtssystem musste wieder glaubwürdig und effizient werden; effizient aus Sicht der potenziellen Opfer verletzter Menschenrechte. Die Reform sollte vor allem die Umsetzung erreichter Menschenrechtsstandards stärken. Allerdings warnte der Vorsitzende der 61. MRK-Sitzungsperiode(2005), der damalige indonesische Botschafter in Genf, dass eine Reform der Struktur nichts bringe, wenn die Staaten nicht den politischen Willen aufbrächten, um ihr bisheriges Operationsschema zu ändern. Nach etwa zweijähriger Debatte beschloss die VN-Generalversammlung am 15. März 2006 mittels Resolution A/60/251 die Einrichtung eines Menschenrechtsrates an Stelle der bisherigen Menschenrechtskommission. Auf Antrag des ECOSOC(Resoluti­on E/2006/2 vom 22. März 2006) beschloss die MRK am 27. März 2006 daraufhin ihre Auflösung zum 16. Juni 2006 und überwies mittels Resolution E/CN.4/2006/L.2 alle an­stehenden Debatten und Entscheidungen an die erste Sitzung des MRR, die am 19. Juni 2006 in Genf stattfand. Die erste und gleichzeitig letzte Plenarsitzung der 62. MRK­Sitzungsperiode dauerte kaum mehr als zweieinhalb Stunden. Eine unrühmliche letzte Etappe endete sang- und klanglos. 181