Geradezu einzigartig innerhalb des VN-Systems war der in der MRK entwickelte, direkte Dialog zwischen Staaten und Zivilgesellschaft über Menschenrechte. An keinem anderen Platz im VN-System ist es bis heute möglich, dass Opfer ihre Klage und ihr Anliegen direkt der internationalen Gemeinschaft zu Gehör bringen können. Ebenso außergewöhnlich ist die direkte Diskussion zwischen Regierungen, VN-Agenturen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Nichtregierungsorganisationen. Früh schon beschäftigte sich die MRK mit der Lage der Menschenrechte in einzelnen Ländern und verabschiedete spezifische Länderresolutionen. Die ersten Aufträge zur Prüfung der Lage der Menschenrechte befassten sich mit der Apartheid in Südafrika, der Frage der Selbstbestimmung der Völker gegen koloniale oder andere Formen der Fremdherrschaft und den Verbrechen der Diktaturen im Süden Lateinamerikas. Die MRK hielt außerdem Sondersitzungen zu Osttimor, Kosovo, Palästina und Ruanda ab. Bei Kooperationswilligkeit einer Regierung verfügte die MRK andererseits über die Möglichkeit, den Aufbau eines Menschenrechtssystems im nationalen Maßstab mit technischer Beratung und finanzieller Hilfe zu unterstützen. Dieses gesamte Instrumentarium war nicht perfekt, stellte aber die an der Wirklichkeit erprobten Stärken der MRK dar, auf denen der zukünftige Menschenrechtsrat(MRR) aufbauen könnte. Überwog in den ersten Jahrzehnten das Licht, wurden die Schattenseiten der MRK zuletzt deutlich größer. Parteiische, selektive Anklagen gegen einzelne Staaten unter Schonung der Menschenrechtsverletzer aus dem eigenen Allianzsystem, doppelte Standards bei der Bewertung von politischen und sozialen Menschenrechten sowie politisch motivierte Handlungsblockaden selbst bei gravierendsten Fällen von Menschenrechtsverletzungen ruinierten den Leumund der MRK und forcierten die Diskussion über eine Reform an Haupt und Gliedern. Aus einem internationalen Gremium zur Streitschlichtung zwischen Staaten auf der Grundlage ethischer Mindestnormen war eine heillos zerstrittene Ansammlung regionaler und ideologischer Partikularinteressen geworden. Das VN-Menschenrechtssystem musste wieder glaubwürdig und effizient werden; „effizient“ aus Sicht der – potenziellen – Opfer verletzter Menschenrechte. Die Reform sollte vor allem die Umsetzung erreichter Menschenrechtsstandards stärken. Allerdings warnte der Vorsitzende der 61. MRK-Sitzungsperiode(2005), der damalige indonesische Botschafter in Genf, dass eine Reform der Struktur nichts bringe, wenn die Staaten nicht den politischen Willen aufbrächten, um ihr bisheriges Operationsschema zu ändern. Nach etwa zweijähriger Debatte beschloss die VN-Generalversammlung am 15. März 2006 mittels Resolution A/60/251 die Einrichtung eines Menschenrechtsrates an Stelle der bisherigen Menschenrechtskommission. Auf Antrag des ECOSOC(Resolution E/2006/2 vom 22. März 2006) beschloss die MRK am 27. März 2006 daraufhin ihre Auflösung zum 16. Juni 2006 und überwies mittels Resolution E/CN.4/2006/L.2 alle anstehenden Debatten und Entscheidungen an die erste Sitzung des MRR, die am 19. Juni 2006 in Genf stattfand. Die erste und gleichzeitig letzte Plenarsitzung der 62. MRKSitzungsperiode dauerte kaum mehr als zweieinhalb Stunden. Eine unrühmliche letzte Etappe endete sang- und klanglos. 181
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