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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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die Universalität der Menschenrechte in Frage zu stellen. Umgekehrt mahnte der Son­derberichterstatter zu Rassismus, Doudou Diène, gerade westlichen Staaten, den Auf­trag der Konferenz von Durban(2001) gegen Rassismus, Diskriminierung, Fremden­feindlichkeit und darauf bezogene Formen der Intoleranz deutlich ernster zu nehmen; etwa in der Politik gegenüber Flüchtlingen und Migranten. Leider sind die Länder der westlichen Staatengruppe von so viel selbstkritischer Einsicht in die eigenen Verände­rungspotenziale im Rahmen des MRR noch einiges entfernt. 3. Das Hochkommissariat für Menschenrechte Das VN-Hochkommissariat für Menschenrechte und das ihm zugeordnete Büro(offi­ziell: Amt des Hohen Kommissars bzw. der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte; lÑÑáÅÉ= çÑ= íÜÉ= eáÖÜ=`çããáëëáçåÉê= Ñçê= eìã~å= oáÖÜíë, OHCHR) bil­den einen institutionellen Bestandteil des Sekretariats der Vereinten Nationen. Die Hochkommissarin(oder der Hochkommissar) ist eine Amtsperson im Rang einer Unter­Generalsekretärin der Vereinten Nationen. Der Kommissar oder die Kommissarin wird vom VN-Generalsekretär nominiert und von der VN-Generalversammlung bestätigt. Das Hochkommissariat für Menschenrechte wurde im Dezember 1993 von der VN­Generalversammlung beschlossen und 1994 eingerichtet; seine Einrichtung war ein Er­gebnis der Wiener Menschenrechtskonferenz von 1993. Das Hochkommissariat ist grundsätzlich und vorrangig für Fragen der Menschenrechte zuständig und allein dem VN-Generalsekretär verantwortlich. Unbeschadet der engen Zusammenarbeit mit der früheren VN-Menschenrechtskommission und dem jetzigen VN-Menschenrechtsrat ist das Hochkommissariat für Menschenrechte von dieser Einrichtung formal unabhängig. Seit Bestehen 1993/1994 hat es vier Hochkommissarinnen und –kommissare gege­ben: José Ayala-Lasso(Ecuador, 1994-1997), Mary Robinson(Irland, 1997-2002), Sérgio Vieira de Mello(Brasilien, 2002-2003) und Louise Arbour(Kanada, 2004-2008). Nach dem Attentat auf Sérgio Vieira de Mello in Bagdad führte sein damaliger Vize, Bertrand G. Ramcharan(Indien), die Amtsgeschäfte bis zum Jahr 2004 fort. Momentan ist Mehr Khan Williams(Pakistan) die stellvertretende Hochkommissarin. Bei der Fertigstellung dieses Textes war noch kein(e) Nachfolger(in) für Louise Arbour berufen. Die Aufgaben der Hochkommissarin bestehen allgemein in der Förderung und im Schutz aller Menschenrechte in allen Teilen der Welt, in vorbeugenden Maßnahmen gegen drohende Menschenrechtsverletzungen sowie in der Befähigung der einzelnen Menschen, ihre Rechte wahrzunehmen. Dies bezieht sich auf die Rechte aus der VN­Charta, das Völkerrecht und die internationalen Verträge zum Schutz der Menschen­rechte. Das Hochkommissariat soll in diesem Sinne außerdem die internationale Zusam­menarbeit fördern, entsprechende Aufgaben innerhalb der Vereinten Nationen koordi­nieren, dort als Querschnittsaufgabe verankern und die VN-Agenturen zu einem Politik­ansatz ermutigen, der ebenfalls Menschenrechte fördert. Prioritäten der Aufgabenstellung ergeben sich aus der Charta der Vereinten Natio­nen, der Erklärung und dem Aktionsprogramm der Wiener Menschenrechtskonferenz aus dem Jahr 1993, dem Schlussdokument des Weltgipfels 2005, dem Aktionsplan des OHCHR vom Mai 2005 sowie dem strategischen Geschäftsplan( píê~íÉÖáÅ=j~å~ÖÉãÉåí= ~å) des OHCHR für die Jahre 2006 und 2007ff.. Konkret sieht sich das Hochkommissa­riat insbesondere dann zum schnellen Handeln gefordert, wenn akut Leben gefährdet ist (auch in chronischen Konflikten) oder Menschenrechte in mehrfacher Hinsicht verletzt werden. Eine weitere Priorität zielt auf die Gleichbehandlung von zivilen und politischen 191