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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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onen durch Dritte zu schützen. Erfüllen oder Gewährleisten( çÄäáÖ~íáçå= íç= ÑìäÑáä) heißt, die Ausübung des Rechts durch Vorleistungen des Staates überhaupt erst zu ermögli­chen. Nach Durchsicht aller Informationen bewerten die Ausschüsse die Bemühungen der Regierungen zur Umsetzung in Form von sogenannten schlussfolgernden Beobach­tungen(`çåÅäìÇáåÖ= lÄëÉêî~íáçåë), die Fortschritte und noch zu erledigende Aufgaben festhalten. Ausgehend von einem kooperativen Ansatz legt der Ausschuss auch mittels Empfehlungen dar, was aus seiner Sicht zur Überwindung der Versäumnisse vom Staat zu leisten und welche technische Hilfeleistung seitens des VN-Systems in Anspruch zu nehmen wäre. Bei manchen Vertragswerken wie dem Sozialpakt, der einen Ermessens­spielraum bei der Umsetzung der Normen offen lässt, legt der Ausschuss zusammen mit dem Vertragsstaat Zielvorgaben( ÄÉåÅÜã~êâë) fest, die regelmäßig überprüft und ge­meinsam angepasst werden( ëÅçéáåÖ). Es handelt sich hier meist um langfristig anzu­legende Strukturen zur Umsetzung der Vertragsnormen. Die Wirkungen der internationalen Abkommen sowie der Arbeit seitens der Ver­tragsorgane lassen sich bei vielen Vertragsstaaten sowohl im verfassungsrechtlichen als auch im zivil-, straf- und prozessrechtlichen Teil der nationalen Gesetzgebung feststel­len. Die Ratifizierung und der anschließende Umsetzungsprozess eines Vertrages setzte ebenso Anlass für institutionelle und insbesondere Justizreformen. Nicht zuletzt dienen die Vertragsinhalte und die dazu gehörenden Kommentierungen als Referenzpunkt für Urteile nationaler Gerichte und Justizkomitees der nationalen Parlamente. Im Zuge der VN-Reform sollten auch die Vertragsorgane überprüft werden. An­gestrebt wurde eine Vereinheitlichung der Berichte und der Berichtsvorgaben bis hin zum Vorschlag, die Staaten von der Last vieler Berichte zu befreien und nur noch einen einzigen zu allen Verträgen vorlegen zu müssen. Die Schlussfolgerungen und Empfeh­lungen sollten von einem allzu kritischen Ansatz hin zu einem Argumentieren mit guten Beispielen( ÄÉëí=éê~ÅíáÅÉë) übergehen, was inzwischen auch umgesetzt wird. Die größte kritische Resonanz fand der Vorschlag der Hochkommissarin für Menschenrechte in ihrem Aktionsplan aus dem Jahr 2005, zukünftig einen ständig tagenden Ausschuss für alle Vertragswerke einzurichten(statt sieben) und entsprechend auch nur ein Schlussdo­kument mit Empfehlungen zu erstellen. Die Hauptlast der Evaluierung und Auswertung sollte beim Hochkommissariat liegen. Mehrere Konsultationen speziell zu diesem Vor­schlag brachten überwiegend Skepsis und Ablehnung zutage. Es wird befürchtet, dass die spezifische Sachlage und Kenntnis der Experten im Bemühen um das Straffen der Verfahren verloren geht. Der Plan liegt momentan auf Eis. 6. Praktische Hinweise Auf der Website des Hochkommissars für Menschenrechte(http://www.ohchr.org) finden sich vielfältige Informationen zu den internationalen Konventionen und Deklara­tionen im Menschenrechtsbereich sowie(unter: http://www.ohchr.org/english/bodies) zu den Gremien und Organen der Vereinten Nationen und den Berichten der Sonderbe­richterstatter und thematischen Arbeitsgruppen. Informationen zu den einzelnen Themen der Menschenrechtsarbeit finden sich in al­phabetischer Ordnung unter: http://www.ohchr.org/english/issues. 200