und der Bearbeitung durch den Rat sollen nicht mehr als 24 Monate vergangen sein; das versteht der MRR als ‚Opfer-orientierten‘ Zeitraum. VN-Frauenrechtskommission Die VN-Frauenrechtskommission(Commission on the Status of Women; CSW) wurde 1946 parallel zur Menschenrechtskommission gegründet, führte aber in den zurückliegenden Jahrzehnten eher ein Schattendasein. Wie die frühere Menschenrechtskommission ist die Frauenrechtskommission Bestandteil des VN-Wirtschafts- und Sozialrates(Economic and Social Council, ECOSOC), tagt bislang jedoch nicht in Genf sondern in New York. Ihre Aufgabe besteht im wesentlichen in der Gender-Gleichstellung und Förderung von Frauen. In einer jährlichen Sitzung werden die Ereignisse und Entwicklungen dazu ausgewertet. Die Frauenrechtskommission besteht aus 45 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, die vom Wirtschafts- und Sozialrat entsprechend der geographischen Verteilung auf vier Jahre gewählt werden. Die Afrika-Staatengruppe verfügt über 13 Sitze, Asien 11, Lateinamerika und Karibik 9, westliche Staatengruppe 8 und Osteuropa 4. Das Mandat der Frauenrechtskommission – Frauenförderung, GenderGleichstellung, Eilaktionen zu Frauenrechten – wurde 1987 erweitert: für Gleichstellung, Entwicklung und Frieden unter Gender-Aspekten zu werben, die Umsetzung der Frauenförderung zu überwachen, Fortschritte identifizieren. Nach dem Frauengipfel 1995 in Beijing kam die Aufgabe hinzu, innerhalb der Vereinten Nationen die GenderGleichstellung systematisch auf die Tagesordnung zu setzen und auf deren Umsetzung zu drängen. Beschwerden zu den vorgenannten Themen werden in der Regel als zusammenfassender Bericht mit Bezug auf einzelne Länder in die Sitzung der Frauenrechtskommission eingebracht. Ebenso fasst das Sekretariat der Frauenrechtskommission Individualbeschwerden zusammen und leitet sie mit der Bitte um Stellungnahme an die betreffende Regierung weiter. Die Arbeitsgruppe Kommunikation bearbeitet den Fall und kümmert sich um die weitere Kommunikation mit der Regierung. Sollte sich eine schwerwiegende und systematisch betriebene Verletzung der Frauenrechte herausstellen, verfasst die Arbeitsgruppe einen Bericht an die Frauenrechtskommission, die diesen Bericht auswertet und gegebenenfalls an den Wirtschafts- und Sozialrat mit der Empfehlung weiterleitet, aktiv zu werden. Im Vordergrund der Fallbearbeitung steht nicht die Anklage und Verurteilung der Verletzung sondern die Maßnahme, Mängel zu korrigieren; etwa, dass der betreffende Staat Frauen diskriminierende Vorschriften oder Gesetze aufhebt, geringe Frauenquoten in der Politik oder in anderen Bereichen der Entscheidungsfindung überwindet, oder hohen Frauenquoten im Armutsbereich mit besonderen Fördermaßnahmen begegnet. Die meisten Beschwerden bezogen sich bislang auf Fälle von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen. Die Frauenrechtskommission hält sich zugute, beide Themen auf die Agenda der Vereinten Nationen gesetzt zu haben. Selbstkritisch gibt die Frauenrechtskommission gleichzeitig zu erkennen, dass andere Einrichtungen der Vereinten Nationen in der sofortigen Bearbeitung von verletzten Frauenrechten effektiver arbeiten: namentlich der Fachausschuss zur Frauenrechtskonvention(CEDAW) und die einschlägige Sonderberichterstatterin beim Menschenrechtsrat. 208
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