Kapitel 21 Der Internationale Strafgerichtshof Stefan Herbst 1. Gründung und Zustimmung Seit dem 1. Juli 2002 verfügt die Weltgemeinschaft über ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung schwerster Menschenrechtsverletzungen: den Internationalen Strafgerichtshof(IStGH, englisch: fåíÉêå~íáçå~ä=`êáãáå~ä=`çìêí, ICC) mit Sitz in Den Haag/Niederlande. Er wurde von 120 Staaten auf der Grundlage des Rom-Statuts beschlossen und als unabhängiger, permanenter Strafgerichtshof geschaffen. Nicht erst vor dem Hintergrund der internationalen Militärgerichtshöfe von Nürnberg 1946 und Tokio nach dem II. Weltkrieg entstand die Idee zur Gründung eines Internationalen Strafgerichtshofes, sie wurde jedoch damals zum ersten Mal ernsthaft in Erwägung gezogen(„Versprechen von Nürnberg“). Während des Kalten Krieges wurde die Idee allerdings vorerst fallengelassen. 1994 schließlich entwarf die VNVölkerrechtskommission ihren ersten Vorschlag für ein Statut eines Internationalen Strafgerichtshofs. Nach langwierigen Verhandlungen beschloss die VNGeneralversammlung im Dezember 1997 per Resolution 52/160 eine Diplomatische Bevollmächtigtenkonferenz zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs, welche im Juli 1998 in Rom tagte. Das Ergebnis war das Statut von Rom, es legte den Grundstein zur Errichtung des IStGH. Zehn Jahre nach der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs haben zum 1. Juni 2008 insgesamt 106 der 139 Unterzeichnerstaaten das Römische Statut ratifiziert und somit die Kompetenz des IStGH endgültig anerkannt. Der aktuelle Ratifizierungsstand ist auf der Website des IStGH abrufbar. Trotz dieser überwältigenden und stetig wachsenden Zustimmung durch die Staatengemeinschaft gibt es weiterhin Länder, die die Zuständigkeit des IStGH nicht anerkennen; darunter sind so mächtige Staaten wie die Vereinigten Staaten von Amerika, Russland und China, außerdem Indien, Irak, Iran, Israel, Nordkorea, Pakistan, Syrien, Türkei und andere Länder(Stand Juni 2008). Die USA opponieren mittels verschiedener Maßnahmen und Gesetze sogar direkt gegen den IStGH. Durch den^ãÉêáÅ~å=pÉêîáÅÉ=jÉãÄÉêë=mêçíÉÅíáçå=^Åí(ASPA), erlassen durch den Kongress in Washington, wurde den US-amerikanischen Behörden die Zusammenarbeit mit dem IStGH verboten und wurden dem Präsidenten alle erforderlichen Kompetenzen zugesprochen, um Anklagen gegen US-Bürger zu verhindern. Eine weite Auslegung des ASPA würde dem US-Militär sogar erlauben, seine Angehörigen aus der Haft beim IStGH zu befreien. Darüber hinaus schlossen die USA mit bisher 100 Staaten bilaterale Nichtüberstellungsabkommen von US-Bürgern an den IStGH ab. Staaten, die nicht kooperieren wollten, wurde die Militärhilfe versagt 209
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