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Handbuch der Menschenrechtsarbeit : Edition 2008/2009
Entstehung
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5. Die Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland trug als Einzelstaat und im Rahmen der Europäi­schen Union einen bedeutenden Anteil zur Errichtung des Internationalen Strafgerichts­hofs bei. Sie kam damit ihrer, aus den Nürnberger Prozessen gegen führende Mitglieder der Nationalsozialisten herrührenden, ethischen Verpflichtung nach. Das Engagement für die Fortentwicklung des Völkerrechts musste in Opposition zu einem der engsten Verbündeten, den USA, durchgesetzt werden und bedeutet auch eine nachhaltige Stö­rung der bisher mit den USA gepflegtenWertegemeinschaft. Innerstaatlich wurde der Ratifizierung des Römischen Statuts durch eine Grundgesetzänderung entsprochen, in der insbesondere die Auslieferung von deutschen Staatsbürgern an den IStGH ermög­licht wurde. 45 Außerdem hat die Koalitionsregierung von SPD und Bündnis 90/Grüne ein Völkerstrafgesetzbuch(VStGB) auf den Weg gebracht, das die Umsetzung der Straftat­bestände des IStGH in das deutsche Strafrecht beinhaltet. Das 2002 in Kraft getretene Völkerstrafgesetzbuch 46 umfasst aber auch neue Tatbestände, die über das Statut von Rom hinausgehen, und ermöglicht den deutschen Gerichten gemäß dem Vorwort des Bundesjustizministeriums zum Völkerstrafgesetzbuch Völkerrechtsverbrechen auch dann zu verfolgen,wenn die Täter weder selbst Deutsche sind, noch die Taten in Deutsch­land oder an deutschen Strafangehörigen begangen wurden. Damit wird das Welt­rechtsprinzip zum ersten Mal in die deutsche Gerichtsbarkeit eingeführt. Die Bedeutung dieser völkerrechtsfreundlichen Politik der Bundesregierung kann noch nicht voll ermessen werden, zumal da die zuständigen Behörden(insbesondere die Bundesanwaltschaft) diese neuen Möglichkeiten bisher eher zurückhaltend aufgenom­men und nicht ausgeschöpft haben. 6. Links http://www.icc-cpi.int/ Website des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag. http://www.auswaertiges­amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/InternatRecht/IStGH/Hintergrund.html Infos des Auswärtigen Amtes zum IStGH. http://www.auswaertiges­amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/InternatRecht/IStGH/Materialien/RoemischesStatut. pdf Text des Römischen Statuts in deutscher Sprache. http://www.un.org/law/icc/index.html Website der Vereinten Nationen zum IStGH. http://www.iccnow.org/ Website der`ç~äáíáçå=Ñçê=íÜÉ=fåíÉêå~íáçå~ä=`êáãáå~ä=`çìêí. http://www.menschenrechte.org/beitraege/straflosigkeit/strafgerichtshof.pdf Eine vom Nürnberger Menschenrechtszentrum konzipierte Ausstellung zum IStGH auf 16 Tafeln; dort finden sich auch Hinweise auf die Ad-hoc­Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda sowie auf die inter­45 Änderung Artikel 16 Grundgesetz 46 Siehe unter http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vstgb/gesamt.pdf (Stand 10.7.2008) 213