Mit dem bundesweit ersten (Listen und Wahlkreise) umfassenden Paritätsgesetz könnte die Bundeshauptstadt eine wichtige Vorreiterrolle in Sachen Geschlechtergerechtigkeit einnehmen. Doch stünde dies im Einklang mit der Berliner Landesverfassung und dem Grundgesetz? Welche Rechtsgrundlagen wären von einer paritätischen Änderung des Berliner Wahlgesetzes betroffen?
Ein neues Gutachten im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung nimmt eine detaillierte juristische Bestandsaufnahme zu einem Paritätsgesetz im Land Berlin vor. Anhand verschiedener von einer Paritätsregelung berührter Rechtsgrundlagen des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin, prüft die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski die Gesetzeskonformität einer paritätischen Regelung.